Landrats- und Bürgermeisterwahl Bornheimer Rat spricht sich gegen Stichwahl aus

Bornheim · Die Mehrheit des Bornheimer Rats stellt sich gegen die Kreistags-Resolution der SPD. CDU, FDP und UWG wollen eine Änderung des klassischen Verfahrens bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen in NRW.

 Eine Wählerin wirft am Morgen ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Eine Wählerin wirft am Morgen ihren Stimmzettel in die Wahlurne.

Foto: picture alliance/dpa

Sollen die Stichwahlen bei Landrats- und Bürgermeisterwahlen in NRW beibehalten werden? Nachdem der Antrag für die Resolution „Lokale Demokratie stärken – Stichwahlen beibehalten“ in der jüngsten Sitzung des Kreistages mehrheitlich beschlossen worden war, fand sie im Bornheimer Rat keine Mehrheit.

Der Antrag der SPD wurde mit 24 Gegenstimmen von CDU, FDP und UWG abgelehnt. Die vorgelegte Resolution fordert die NRW-Landesregierung auf, die aktuelle gesetzliche Stichwahl-Regelung beizubehalten und von Plänen einer Änderung abzusehen. Die Stichwahl diene der Stärkung der Demokratie und erhöhe die Legitimation der gewählten Personen für das kommunalpolitische Amt, heißt es in der Resolution. Besonders in Zeiten immer wieder festzustellender Politikverdrossenheit und einer daraus resultierenden geringeren Wahlbeteiligung müsse Politik für die Bürger sichtbar sein, argumentierte die SPD. Es müsse möglich sein, in einem zweiten Wahlgang gegebenenfalls neu zu bewerten und zu wählen. „Niedriger Wahlbeteiligung darf nicht mit Abschaffung der Wahlmöglichkeiten begegnet werden. Das ist der falsche Weg und schädigt die lokale Demokratie.“

FDP, CDU und UWG lehnten den Antrag der SPD nicht einfach ab, sondern machen ihrerseits einen Gegenvorschlag: Statt des klassischen Verfahrens mit oder ohne Stichwahl soll der Landtag NRW die Einführung eines Wahlrechts mit integrierter Stichwahl, die sogenannte Rangfolgewahl, prüfen.

Rangfolgenwahl stärkt Entscheidungsmöglichkeiten der Wähler

Bei einer Rangfolgenwahl benötigen die Wähler nur einen einzigen Wahlgang um die Wahlvorschläge in ihrer persönlich bevorzugten Reihenfolge sortieren. Sie müssen sich nicht für einen von mehreren Kandidaten entscheiden, sondern nur ihre Präferenz festlegen. Auf eine gesonderte Stichwahl kann dadurch verzichtet werden. „Der Vorteil gegenüber der Wahl ohne Stichwahl besteht darin, dass keine Stimme verloren geht und kein Kandidat gewählt wird, der nur von einer Minderheit präferiert wurde“, erklären FDP, CDU und UWG. „Der Vorteil gegenüber der Wahl mit Stichwahl besteht darin, dass keine zwei Wahlgänge benötigt werden, was Kosten spart und die Wahlbeteiligung verbessert.“

Bei der Rangfolgenwahl würden die Entscheidungsmöglichkeiten der Wähler gestärkt, da sie die vermeintlichen Erfolgschancen eines Kandidaten außer Betracht lassen können und ausschließlich auf Basis ihrer persönlichen Präferenz und ohne taktische Überlegungen eine Entscheidung treffen könnten, so die Argumentation.

Als Beispiel führte Jörn Freynick die letzte Landratswahl 2014 im Rhein-Sieg-Kreis an. „An der Stichwahl haben nur noch sehr wenige Bürger teilgenommen.“ Die SPD-Fraktion konnte Freynick damit nicht überzeugen. Wilfried Hanft störte sich unter anderem an der dem Kostenargument. „Natürlich kostet eine Stichwahl Geld. Aber es ist eine gute Investition in die Demokratie. Die Kosten dürfen kein Grund sein, am Wahlsystem zu rütteln.“ Dieser Ansicht schlossen sich Michael Lehmann (Linke) und Arnd Kuhn (Grüne) an. Kuhn monierte außerdem, sich von dem Vorschlag der drei Fraktionen überfallen zu fühlen. So kurzfristig darüber zu entscheiden, sei nicht möglich. „Wenn Sie uns an ihrer Seite hätten haben wollen, hätten sie uns früher einbeziehen können. Wir hätten die Möglichkeit gehabt, in der Fraktion über den durchaus interessanten Vorschlag zu beraten“, ergänzte Markus Hochgartz.

Der Landtagsabgeordnete Jörn Freynik kündigte an, sich mit dem Votum des Bornheimer Rates im Rücken in Düsseldorf für das Modell der Rangfolgenwahl einzusetzen. „Es mag zu kurzfristig für die Wahl 2020 sein, denn die Prüfung und Einführung des Systems ist kompliziert. Zur Kommunalwahl 2025 sollten wir die Ranglistenwahl aber eingeführt haben“, schreibt Freynick auf seiner Facebook-Seite.

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