Berufungsverfahren Bornheimer Unternehmer hat 800.000 Euro Erbschaftssteuer hinterzogen
Bornheim · Nachdem er einen Onkel in Österreich beerbt hatte, investierte ein Bornheimer Unternehmer das Geld in eine neue Werkshalle. Eine Kleinigkeit hat er dabei aber vergessen: die Steuer.
„So einen Onkel hätte ich auch gerne gehabt“, war einer der meistgehörten Kommentare während des Verfahrens: Rund vier Millionen Euro hatte ein wohlhabender Österreicher seinem Neffen im Rheinland vererbt. Den unerwarteten Geldsegen nutzte der Mann, um das mittlerweile von seinem Sohn geführte Bornheimer Familienunternehmen um eine neue Werkshalle zu erweitern. Anders als in der Alpenrepublik gibt es in Deutschland aber eine Erbschaftssteuer und die abzuführen hatte der Unternehmer versäumt. Rund 800.000 Euro – 30 Prozent des Erbes, das nach Abzug einiger Vermächtnisse immer noch fast drei Millionen betrug – hätte der Angeklagte an das zuständige Finanzamt zahlen müssen. So wurde das Ganze ein Fall für die Justiz.
Zuerst war der Bornheimer seiner Anzeigepflicht nach der gesetzlichen dreimonatigen Frist nicht nachgekommen. Daher stand im Herbst des Jahres 2019 die Steuerfahndung vor seiner Bürotür. Im vergangenen September war er dann wegen Steuerhinterziehung vor dem Bonner Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Gegen diese Entscheidung hatten sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Schutzbehauptung überzeugt nicht
Letztlich waren aber auch die Berufungsrichter davon überzeugt, dass der 61-jährige Unternehmer das Erbe am deutschen Fiskus vorbeischleusen wollte. Der Mann hatte nach widersprüchlichen Aussagen zuletzt behauptet, er sei davon ausgegangen, dass der österreichische Testamentsvollstrecker das Erbe den deutschen Finanzbehörden melden werde. Das werteten die Berufungsrichter aber als bloße Schutzbehauptung und verurteilten den Mann schließlich zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung. Als Bewährungsauflage muss er außerdem 50.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.
Neben der teuren Bewährungsauflage und derTatsache, dass er nun vorbestraft ist, kommt den Unternehmer die Steuerhinterziehung auch anderweitig teuer zu stehen: Zusätzlich zu den nachgezahlten Steuern wurden nämlich auch noch Verzugszinsen in Höhe von 178.000 Euro fällig. Und nicht zuletzt muss der passionierte Jäger möglicherweis auch noch sein Hobby aufgeben. Nach einer Vorstrafe kann die zuständige Behörde nämlich den Jagdschein einziehen.