Heimlicher Auszug flog durch Anruf auf Bornheimerin verklagt die Bonner Telekom

Region · Weil durch einen Anruf eines Mitarbeiters der heimlich geplante Auszug aus der gemeinsamen Wohnung aufflog, hat eine Bornheimerin nun die Telekom verklagt. Der Erfolg bleibt aus.

 Ein Telekom-Mitarbeiter verriet dem Lebensgefährten die heimlichen Auszugspläne der Bornheimerin.

Ein Telekom-Mitarbeiter verriet dem Lebensgefährten die heimlichen Auszugspläne der Bornheimerin.

Foto: DPA

Weil durch einen Anruf eines Mitarbeiters der heimlich geplante Auszug aus der gemeinsamen Wohnung aufflog, hat eine Bornheimerin ihren Telekommunikationsanbieter verklagt. Das Amtsgericht Bonn wies die Klage allerdings ab, woraufhin die Frau Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegte. Nun hat sie ihren Antrag auf Berufung wieder zurückgezogen. Das Bonner Landgericht mochte ihrer Klage auch in der zweiten Instanz keine Aussicht auf Erfolg einräumen.

Im März 2019 – so hatte es die Klägerin vorgetragen – habe sie sich entschieden, die Lebensgemeinschaft mit ihrem damaligen Freund zu beenden. Den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung habe sie allerdings heimlich vorbereitet. Um ihr Vorhaben umzusetzen, wollte die Frau eine alte Telefonnummer reaktivieren. Das habe sie mit den zuständigen Mitarbeitern der Telekom auch mehrfach telefonisch besprochen. Genau wie die Tatsache, dass die Sachbearbeiter sie bei Rückfragen nur mobil und nicht auf dem Festnetz anrufen sollten.

 Dennoch, so heißt es in der Klage, habe ein Mitarbeiter am 26. März die alte Festnetznummer gewählt – und ihr nichtsahnender Noch-Freund muss wohl aus allen Wolken gefallen sein, als er auf diesem Weg von den Umzugsplänen seiner Partnerin erfuhr. Jedenfalls soll er sie am Abend zunächst zur Rede gestellt und im Anschluss aufgefordert haben, unverzüglich die gemeinsame Wohnung zu verlassen.

Bonner Richter sehen keine Rechtsverletzung

Obwohl die Frau dann doch erst zum 4. April auszog, habe sie wegen der Kürze der Zeit den Umzug nicht wie geplant durchführen können. Anstelle der Freunde, die ihr zur Seite stehen sollten, mussten nun professionelle Umzugshelfer ihren Hausstand in ihr neues Domizil transportieren. Dafür wollte sie Schadenersatz: 1000 Euro für das Umzugsunternehmen, zusätzlich 200 für Essen, Getränke und Trinkgelder der Spediteure. Zudem sei bei der Aktion die Tür einer Vitrine zu Bruch gegangen, für die sie weitere 150 Euro in Rechnung stellte. Die Telekom habe sich einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, weil deren Mitarbeiter verabredungswidrig ihre Umzugspläne ausgeplaudert und zudem gegen das Datenschutzgesetz verstoßen habe.

 Dieser Argumentation mochten die Richter auch in zweiter Instanz nicht folgen, weil der Anruf nicht wirklich ursächlich für den Schaden war. Auch wenn man den Vortrag der Klägerin als gegeben annimmt, reiche der Tatbestand nicht für eine Pflichtverletzung des Unternehmens aus.

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