Nach Brand in Bornheim Polizei ermittelt nun wegen Brandstiftung

Bornheim · Im Fall des Feuers in einem Haus am Sechtemer Weg in Bornheim geht die Polizei nun eindeutig von Brandstiftung aus. Gesucht wird weiterhin noch einer Person, die eventuell etwas damit zu haben könnte.

Am Sechtemer Weg in Bornheim hat am vergangenen Donnerstag ein Haus gebrannt.

Am Sechtemer Weg in Bornheim hat am vergangenen Donnerstag ein Haus gebrannt.

Foto: Ulrich Felsmann

Im Fall des Hausbrands in Bornheim von vergangener Woche geht die Polizei nun eindeutig von Brandstiftung aus. Das teilte Polizeisprecher Michael Beyer am Montag dem General-Anzeiger auf Anfrage mit. „Die Ermittlungen dauern aber noch an“, sagte Beyer weiter.

Wie berichtet, waren Feuerwehr und Polizei in der Nacht zu vergangenem Donnerstag zu einem brennenden Haus am Sechtemer Weg alarmiert worden. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte hatten Dachstuhl und Obergeschoss bereits in Flammen gestanden. Kurze Zeit später hatte das Feuer auf das Erdgeschoss übergegriffen. Die Löscharbeiten dauerten rund vier Stunden, bereits kurz nach dem Brand hatte die Polizei von Hinweise auf Brandstiftung.

In diesem Zusammenhang hatten Zeugen eine Person auf dem Grundstück beobachtet. Diese wird folgendermaßen beschrieben: relativ jung, bekleidet unter anderem mit einer grauen Jacke. Die Person soll mit einem weißen oder hellgrauen Pkw oder Kleintransporter davongefahren sein. Ob diese Person etwas mit der Tat zu tun hat, sei weiterhin „Gegenstand der Ermittlungen“, so Beyer. Hinweise nehmen die Ermittler des Kriminalkommissariats 11 unter ☏ 0228/150 entgegen.

Grundlage für die Ahndung von Brandstiftung ist Paragraf 306 des Strafgesetzbuches. Demnach wird Brandstiftung mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren möglich.

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