Erhöhung der Grundsteuer Bürgerausschuss Bornheim weist Widerspruch zurück

Bornheim · Nach der Stadtverwaltung weist auch der Bürgerausschuss den Widerspruch von zwei Bornheimerinnen gegen die Erhöhung der Grundsteuer B zurück. Eine der beiden hatte erklärt, dass vor allem Familien an ihre Finanzierungsgrenze stoßen würden.

 Eine Konsolidierung ist dringend nötig: Für das Haushaltsjahr 2019 liegt laut Stadtverwaltung ein Plandefizit von 9,4 Millionen Euro vor.

Eine Konsolidierung ist dringend nötig: Für das Haushaltsjahr 2019 liegt laut Stadtverwaltung ein Plandefizit von 9,4 Millionen Euro vor.

Foto: DPA

Seit Februar ist nicht nur der Bornheimer Doppelhaushalt 2019/2020, sondern auch die Erhöhung der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke von 645 auf 695 Punkte beschlossene Sache. Dafür hatte eine Mehrheit aus CDU, UWG und FDP im Stadtrat gestimmt. Wie Kämmerer Ralf Cugaly damals ausgeführt hatte, bedeute dies eine Mehrbelastung von etwa 50 Euro pro Jahr.

Gegen die Festsetzung des Grundsteuerbescheids legten jetzt zwei Bürgerinnen Widerspruch ein, mit dem sich der Bürgerausschuss in seiner Sitzung beschäftigte. Zum Hintergrund: Die Verwaltung hatte den Widerspruch bereits Anfang Mai per Bescheid zurückgewiesen und zur Beschwerde Stellung genommen. Im Bürgerausschuss brachten die beiden Frauen, die nicht namentlich genannt werden wollten, ihre Kritik noch einmal mündlich vor. Erfolgreich waren sie damit allerdings nicht. Mit dem Widerspruchsbescheid und der Stellungnahme betrachteten die Verwaltung und auch die Politik die Sache als erledigt.

Bornheimerinnen fordern Rücknahme der Steuererhöhung

Die Bürgerinnen, die von Ratsmitglied Paul Breuer (ABB) zur Sitzung begleitet worden waren, erläuterten ihr Anliegen ausführlich. Sie forderten die Rücknahme der Steuererhöhung, von der Immobilienbesitzer wie auch Mieter über die Nebenkosten betroffen seien. Die Erhöhung bringe vor allem Familien an ihre Finanzierungsgrenze, führte eine Beschwerdeführerin aus. „Wir Grundstücksbesitzer können nicht in andere Kommunen mit deutlich geringerer Grundsteuer fliehen, unsere Kinder gehen hier zur Schule, wir sind hier in Bornheim gebunden. Und wir wollen auch in Bornheim bleiben“, erklärte sie.

Zudem diene die höhere Grundsteuer B zur Finanzierung der Kosten für Flüchtlinge, argumentierte sie. Deren Übernahme sei jedoch nicht Sache der Kommunen, sondern reine Bundesangelegenheit. Wenn die Kommunen erfolglos darin seien, diese Kosten vom Bund ersetzt zu bekommen, dürfe das nicht auf dem Rücken der Bürger ausgetragen werden, „die niemals gefragt wurden und die niemals bereit waren, die Kosten für die Unterbringung und Versorgung von rund 900 Flüchtlingen in Bornheim zu tragen.“

Haushaltsausgleich bis spätestens ab dem Jahr 2020

Hierzu erklärte Kämmerer Ralf Cugaly, dass die Stadt an verschiedenen Stellen dafür kämpfe, dass sich Bund und Land intensiver an den Kosten beteiligen. Wie berichtet, hatten sich im Frühjahr auch die Kämmerer der Städte und Gemeinden im Rhein-Sieg-Kreis mit diesem Anliegen an die Bundes- und Landtagsabgeordneten aus der Region gewandt. Es gebe eine große Erwartungshaltung seitens der Kommunen, dass sich etwas tut. Zur Haushaltssituation sagte der Kämmerer, dass der Gesetzgeber die Stadt verpflichte, in einem Haushaltssicherungskonzept einen strukturellen Haushaltsausgleich bis spätestens ab dem Jahr 2020 darzustellen. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es der Anstrengung der gesamten Bürgerschaft. Es mache niemandem Spaß, Steuern anzuheben, so Cugaly.

In der Stellungnahme der Verwaltung heißt es: „Die Mehrerträge, die durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B erzielt werden, leisten einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und dienen dem Wiederaufbau des Eigenkapitals.“ Für die Jahre 2021 bis 2023 sei keine weitere Anhebung der Grundsteuer B geplant, sagte Cugaly. Die Kassenkredite der Stadt in Höhe von mehr als 65 Millionen Euro abzubauen, sei Aufgabe der nächsten 20 bis 40 Jahre. Der verabschiedete Doppeletat 2019/2020 sieht für das Haushaltsjahr 2019 ein Plandefizit von 9,4 Millionen Euro vor.

Günter Heßling (CDU) erklärte mit Blick auf den Widerspruchsbescheid Übereinstimmung mit der Stadtverwaltung. Rainer Züge betonte, dass die SPD es gerne gesehen hätte, wenn ein Anteil der Erhöhung auf die Gewerbesteuer entfallen wäre. Hans Gerd Feldenkirchen (UWG) dankte Cugaly für seine „hervorragende Arbeit“. Um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, müsse man „Kröten schlucken“. Mit den Kosten für die Flüchtlinge seien viele nicht glücklich, aber insgesamt sei die Stadt auf einem guten Weg. Aufgrund der Haushaltskonsolidierung war die Grundsteuer B in den vergangenen Jahren bereits deutlich erhöht worden: von 500 Punkten für das Jahr 2016, über 595 für 2017 auf 645 für das vergangene Jahr.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort