Einkaufszentrum Roisdorf Bürgerbegehren auf der Kippe

BORNHEIM-ROISDORF · Dass der Bürgermeister die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens gegen den Verkauf von Grundstücken für das Roisdorfer Einkaufszentrum anzweifeln würde, damit haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens bereits gerechnet. Dass jedoch die notwendige Zahl an Unterschriften nicht zustande gekommen ist, das überraschte Jörn Freynick, der einer der Initiatoren ist.

 Wollen das Einkaufszentrum verhindern (von links): Markus Reitz, Norbert Nettekoven, Frank Kretschmer und Jörn Freynick werben für Unterschriften. Archivfoto: Roland Kohls

Wollen das Einkaufszentrum verhindern (von links): Markus Reitz, Norbert Nettekoven, Frank Kretschmer und Jörn Freynick werben für Unterschriften. Archivfoto: Roland Kohls

Bei einer Pressekonferenz teilte gestern Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler mit, dass von 2977 abgegebenen Unterschriften 400 nicht gültig sind und damit die notwendige Zahl von 2699 Unterschriften nicht erreicht worden sei. Allerdings ist der entscheidende Stichtag für die Unterschriften der Tag der Ratssitzung am Donnerstag, 30. Januar, in der über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens abgestimmt wird.

Die Bürgerinitiative hat also noch drei Wochen Zeit, Unterschriften nachzureichen. Laut Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind für ein Bürgerbegehren Unterschriften von mindestens sieben Prozent der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger notwendig. Am Tag des Eingangs des Bürgerbegehrens waren dies 38 554 Bürger. Sieben Prozent davon sind 2699 Bürger. Bei 2577 gültigen Unterschriften fehlen also 122.

"Als wir im Oktober bei der Stadt nachgefragt hatten, wurde uns eine Zahl von etwa 37 500 Wahlberechtigten genannt", monierte Freynick. Er könne sich nicht vorstellen, dass sich innerhalb eines Monats die Zahl um 1000 erhöht hat. Auch wundert er sich über die Zahl der abgegebenen Stimmen. "Wir hatten rund 3200 Unterschriften gezählt", sagte er. Die Initiative hat jedoch auch nach der Abgabe noch Unterschriften bekommen, so dass sie weitere Unterschriften nachreichen kann.

"Das prüfen wir jetzt", so Freynick. Knackpunkt sei allerdings die rechtliche Einschätzung des Bürgermeisters, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sei. Es laufe wohl auf einen Rechtsstreit hinaus, wenn der Rat die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt. Die Initiatoren überlegen, dies rechtlich überprüfen zu lassen. Die Stadt hat sich allerdings auch extern beraten lassen.

Die Rechtsanwälte Michael Oerder und Markus Nettekoven von der Kölner Anwaltskanzlei Lenz & Johlen kamen in ihrem Gutachten ebenfalls zu dem Ergebnis, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist. So sei die Begründung unzureichend, und das Begehren richte sich offensichtlich nicht gegen den Grundstücksverkauf, sondern gegen die Bauleitplanung, die eine Erweiterung des Roisdorfer Einkaufszentrums vorsieht. Ein Bürgerbegehren gegen Bebauungspläne schließt die Gemeindeordnung jedoch aus.

"Ich werde dem Rat empfehlen, die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen", sagte Bürgermeister Henseler. Wenn der Rat trotz der erheblichen Zweifel die Zulässigkeit feststellt, müsse der Bürgermeister den Ratsbeschluss beanstanden und von der Kommunalaufsicht überprüfen lassen. Dann entscheidet der Landrat.

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