Corona-Fall in Bornheim Sebastian-Schule soll nach Quarantäne wieder öffnen

Bornheim · Die Quarantäne der Roisdorfer Grundschule soll bald enden. Die Stadt Bornheim hat zudem auf Ärger reagiert, was die Quarantäneverfügungen für Kinder betrifft.

 Wegen eines Corona-Falls steht die gesamte Roisdorfer Grunschule derzeit unter Quarantäne.

Wegen eines Corona-Falls steht die gesamte Roisdorfer Grunschule derzeit unter Quarantäne.

Foto: Axel Vogel

In der Roisdorfer Sebastian-Schule soll der Unterricht am Montag wieder aufgenommen werden. Das teilte Rita Lorenz von der Pressestelle des Rhein-Sieg-Kreises am Dienstag auf GA-Anfrage mit. Wie berichtet, war die ganze Schule – Kinder, Lehr- und sonstiges Personal – unter Quarantäne gestellt worden, nachdem eine Person positiv auf das Coronavirus getestet worden war. Da die Person sich in allen Bereichen der Grundschule aufgehalten hatte, war die ganze Einrichtung von der Quarantäne betroffen.

Laut Lorenz betrachtet das Kreisgesundheitsamt immer, wie sich eine erkrankte Person in einer Einrichtung bewegt hat. In diesem Fall seien alle Kinder, Lehrer und andere Schulangestellten als Kontaktpersonen der ersten Kategorie eingestuft worden, die Eltern wiederum als Kontaktpersonen der zweiten Kategorie.

Reaktion auf Ärger über Ordnungsverfügungen

Wie berichtet, hat es bereits an verschiedenen Bornheimer Schulen und Kitas Corona-Fälle mit Quarantänisierungen gegeben. Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler sagte, sei bei den Folgetests nach dem Wissen der Stadt nur eine weitere Infektion entdeckt worden, die aber zu keinen weiteren Quarantänemaßnahmen für Einrichtungen geführt habe.

Die Quarantäne einer Klasse der Europaschule sei bereits vorbei, ebenso wie in der Kita Rilkestraße, so Henseler. In der Kita Schatzkiste solle das am Mittwoch der Fall sein. Weiter betonte der Bürgermeister, dass Stadt, Schulen und Kitas in Sachen Corona in intensivem Austausch stünden.

Zugleich reagiert die Stadt auf teils massiven Ärger über Quarantäneverordnungen für Kinder und Jugendliche. In diesen werden körperliche Gewalt oder die Möglichkeit der Unterbringung in einer geschlossenen Quarantänestation angedroht, falls der Verordnung nicht nachgekommen wird.

Henseler sagte, dass die Stadt kein Kind in Obhut nehme, stellte aber zugleich klar, dass die Schreiben „klassische Ordnungsverfügungen“ seien, die rechtssicher formuliert sein müssten. Allerdings lege die Stadt in der Regel ein Erläuterungsschreiben für die Eltern bei, so der Bürgermeister. Zudem überlege die Stadt, weitere, anders formulierte, Erläuterungen zu erarbeiten.

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