Urteil am Landgericht Bonn Drogendealer aus Bornheim bekommt sechs Jahre und vier Monate Haft

Bonn/Bornheim · Ein 30-jähriger Mann aus Bornheim muss für sechs Jahre und vier Monate hinter Gitter. Das Bonner Landgericht sah es als erwiesen an, dass er Marihuana im Wert von knapp 130 000 Euro verkauft hatte.

 Ein Mann aus Bornheim hat Marihuana verkauft. Nun musste er sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Ein Mann aus Bornheim hat Marihuana verkauft. Nun musste er sich vor dem Bonner Landgericht verantworten.

Foto: dpa/Oliver Berg

Rund 2250 Ermittlungsverfahren und 750 Festnahmen: Der Encrochat-Hack im Sommer 2020 war ein großer Schlag gegen das organisierte Verbrechen und den illegalen Drogenhandel, wie das Bundeskriminalamt (BKA) rund ein Jahr nach der deutsch-französisch-niederländischen Gemeinschaftsaktion mitteilte. In Hunderttausenden gehackter Chatverläufe identifizierten allein die deutschen Fahnder Tausende Nutzer. Nun hat die 2. Große Strafkammer am Bonner Landgericht einen weiteren Drogendealer verurteilt, der davon ausgegangen war, dass die Nachrichten, die er mit seinen Lieferanten und Kunden über die Kryptohandy-Plattform austauschte, „safe“ seien.

Für sechs Jahre und vier Monate muss der 30-jährige Bornheimer hinter Gitter, weil er überführt worden war, mindestens 18 Kilo Marihuana zum Preis von knapp 130.000 Euro an den Mann beziehungsweise die Frau gebracht zu haben. Außerdem ordnete die Strafkammer eine Entziehungsmaßnahme an, weil der Verurteilte Teile des bestellten Stoffs auch regelmäßig selber konsumierte.

Foto bringt Ermittler auf die Spur

Die Identität des Mannes hatte sich den Ermittlern dank eines Fotos offenbart: Ein Bekannter des nun Verurteilten hatte ihm nach einem Unfall ein Bild seines weißen Mercedes-Cabrios samt Kennzeichen zugeschickt. Und zwar in demselben Chat, in dem der 30-Jährige auch die Details seiner illegalen An- und Verkäufe mit seinen Geschäftspartnern abgesprochen hatte. Den Halter zu ermitteln war dann nur noch eine Kleinigkeit und dank der detaillierten „Geschäftsnotizen“ konnte das Gericht auch weitgehend auf Zeugen verzichten. Nicht nur Mengen, Qualitäten und Preise waren dem Chatprotokoll zu entnehmen, sogar Fotos der Waren tauschten die Beteiligten regelmäßig aus.

Verurteilt wurde der Dealer nun wegen Handeltreibens mit Kokain in zwei und mit Marihuana in sechs Fällen. Den Einkauf von 101 Kilo der weichen und 600 Gramm der harten Droge hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt. Das Gericht ging schließlich zugunsten des Dealers von 94,4 Kilo aus, von denen er 18 Kilo gewinnbringend verkauft hatte. Da es sich um eine Gemeinschaftsbestellung handelte, nimmt die Kammer an, dass der Rest von anderen Personen verkauft wurde.

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