Statistik der Jugendgerichtshilfe Eigentums- und Gewaltdelikte rangieren in Bornheim ganz oben

Bornheim · Die Jugendgerichtshilfe Bornheim hat ihre Statistik vorgestellt. Die meisten Straftaten wurden von 19- und 20-Jährigen verübt.

 Ein Jugendlicher sitzt in einer Arrestzelle.

Ein Jugendlicher sitzt in einer Arrestzelle.

Foto: DPA

Wenn Jugendliche oder Heranwachsende mit dem Gesetz in Konflikt geraten, kommt die Jugendgerichtshilfe ins Spiel. Nach Bekanntwerden eines Strafverfahrens nimmt sie Kontakt zu den straffällig Gewordenen und deren gesetzlichen Vertretern auf. Ihre Aufgabe ist es, die familiäre und soziale Situation der Beschuldigten vor dem Jugendgericht zu erörtern. Durch ihre Stellungnahme zu erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Aspekten hilft sie der Justiz bei der Einordnung des Falles, bleibt im Verfahren aber neutral.

In Bornheim wird die Jugendgerichtshilfe durch 1,5 Mitarbeiter ausgeübt. Sie ist eine Teilaufgabe innerhalb der Abteilung „Sozialer Dienst“ des Amtes für Kinder, Jugend und Familien. Laut Statistik der Jugendgerichtshilfe für das Jahr 2016, die im Jugendhilfeausschuss zur Kenntnisnahme vorgelegt wurde, bearbeitete die Jugendgerichtshilfe insgesamt 226 Fälle und bewegte sich damit im Bereich der Fallzahlen der vergangenen Jahre.

Laut Statistik ist der Anteil männlicher Straftäter mit etwa 82 Prozent deutlich höher als der der weiblichen. Die meisten Straftaten wurden 2016 von männlichen Heranwachsenden im Alter von 19 und 20 Jahren begangen. Während die Altersgruppe der 14-Jährigen kaum straffällig wurde, sind 15- bis 17-Jährige häufiger in der Statistik vertreten.

Sozialstunden gelten als erste Strafmaßnahme

Bei den männlichen Tätern führen Gewalt- und Eigentumsdelikte die Statistik an, gefolgt von Verkehrs- und Drogendelikten. Bei den weiblichen Tätern stehen Eigentumsdelikte und Leistungserschleichung wie Schwarzfahren an erster Stelle. Aufgeschlüsselt nach dem Alter der Straftäter kommen Eigentumsdelikte bei männlichen 19-jährigen Heranwachsenden am häufigsten vor, bei den 16- bis 18-jährigen sind es Gewaltdelikte.

Die häufigste Form der Sanktionierung ist die Verhängung von Sozialstunden. Sie werden meist als erste Strafmaßnahme oder zusätzlich zu einer anderen Strafe ausgesprochen. Geldbußen werden fällig, wenn der Verurteilte über eigenes Geld verfügt, oder die Nähe zum allgemeinen Strafrecht hergestellt werden soll.

Soziale Trainingsstunden sollen Defizite in der Entwicklung ausgleichen. Arreste wurden 2016 in neun Fällen verhängt. Sie erfolgen zum Teil als Warnung, als Konsequenz nicht geleisteter Auflagen oder als Strafe für erhebliche Taten. Jugendstrafen (ab sechs Monaten Freiheitsentzug) wurden in drei Fällen ohne Bewährung und einmal mit Bewährung ausgesprochen. Der Jugendhilfeausschuss nahm die Zahlen zur Kenntnis. Peter Tourné (SPD) merkte an, dass eine zusätzliche Aufschlüsselung der Fallzahlen nach Bornheimer Ortsteilen wünschenswert gewesen wäre. Auch Vergleichsdaten mit anderen Kommunen lagen dem Ausschuss nicht vor.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort