Ablehnung des Reiterhofs am Heimatblick "Eine Fortsetzung des Konflikts dient niemandem"

BORNHEIM · Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschlands (BUND) begrüßt den vom Bornheimer Stadtentwicklungsausschuss erwirkten Schutz der Vorgebirgslandschaft durch den ablehnenden Beschluss im Falle des Bauantrages Pferdehof Heynmöller.

 Das Obstblütenkonzept im Vorgebirge sieht der BUND gefährdet, wenn am Heimatblick ein Pferdehof gebaut wird.

Das Obstblütenkonzept im Vorgebirge sieht der BUND gefährdet, wenn am Heimatblick ein Pferdehof gebaut wird.

Foto: Bund

Der Ausschuss kam zu dem Schluss, dass die öffentlichen Belange der Naherholung und des Freiraum-, Natur- und Landschaftsschutzes in der Summe dem Bau eines privaten Reiterhofes entgegenstehen.

Das Baugesetzbuch sehe keineswegs eine allgemeine und uneingeschränkte Genehmigungspflicht für bestimmte Bauten im Außenbereich vor, sagt Achim Baumgartner von der BUND-Kreisgruppe Rhein-Sieg. Vielmehr verlange es, die Frage entgegenstehender öffentlicher Belange im Detail zu prüfen und diese zu schützen, wenn sie gegenüber dem privaten Interesse überwiegen. Baumgartner: "An wohl keiner Stelle im Rhein-Sieg-Kreis stehen dem Bauvorhaben in einem Landschaftsschutzgebiet zusammen mehr öffentliche Belange entgegen als im angefragten Baufeld nahe dem Heimatblick.

Dort sind der Maßnahmenplan des Naturparks Rheinland, die im Flächennutzungsplan besonders geschützte Naherholung, der Schutz der benachbarten Naturschutzgebiete, der Biotopverbund des Landesamtes für Naturschutz und Freiraumschutzprojekte wie das Obstblütenkonzept als ausschlaggebende Vorgaben ebenso zu beachten wie die schon heute vorhandenen Pferdebetriebe in der Umgebung."

Baumgartner sieht nun für die Stadt Bornheim in dem Ausschussbeschluss eine gute Chance, um das Thema endgültig abzuschließen. Der Weg sei nun frei, um gemeinsam die öffentlichen Belange im Sinne der Bevölkerung gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu schützen. Eine Fortsetzung des nunmehr jahrelang währenden Konfliktes diene niemandem und erschwere es dem Reitbetrieb lediglich, endlich nach einem verträglichen und zukunftsträchtigen Bauplatz zu suchen. Die Eignung des bestehenden Baufeldes stehe bereits seit dem Beschluss des Landschaftsbeirates im Jahr 2012 zu dieser Sache in Zweifel. ga/hpf

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