Freiheitsstrafe und Berufsverbot Fahrlehrer wegen sexuellen Übergriffen verurteilt

BORNHEIM/BONN · Für drei Jahre und sechs Monate muss ein 50 Jahre alter Fahrlehrer aus Bornheim ins Gefängnis. Von den Richtern der 1. Großen Strafkammer des Bonner Landgerichts wurde der nicht vorbestrafte Angeklagte am Donnerstag wegen sexueller Nötigung verurteilt. Dazu muss er 12 000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.

Im März 2005 hatte der im Prozess bis zuletzt schweigende Mann laut Urteil versucht, eine Fahrschülerin zu vergewaltigen. Während einer Unterrichtsstunde war die heute 26-Jährige unter einem Vorwand in eine Wohnung gelockt worden. Dort wurde die junge Frau von dem Angeklagten zunächst "plötzlich und mit voller Kraft", so der Kammervorsitzende Hinrich de Vries, auf ein Bett gedrückt. Anschließend hatte der Täter der Fahrschülerin im Bad die Hose heruntergezogen und versucht, sie zu vergewaltigen.

Als das Opfer aus der Wohnung geflüchtet war, hatte der 50-Jährige ihr hinterher gerufen, sie sei eine Spielverderberin. Auf der Rückfahrt - in der Fahrschule hatten die Eltern auf ihre Tochter gewartet - hatte der Fahrlehrer ihr gedroht und sie aufgefordert, niemandem davon zu erzählen.

Erst im Rahmen einer Therapie, die sie aufgrund von Selbstverletzungen und Suizidgedanken begonnen hatte, konnte die junge Frau über das Geschehen reden. Fünf Jahre nach dem Vorfall hatte sie Anzeige erstattet.

Die Richter hatten keinen Zweifel daran, dass die posttraumatische Belastungsstörung eine Folge der Tat ist. Die 26-Jährige ist bei ihrer stundenlangen Vernehmung "sehr authentisch rübergekommen", so der Vorsitzende Richter. Ihre Aussage sei "stimmig, ohne Widersprüche und plausibel" gewesen. Für eine Falschbelastung sei "weit und breit kein Motiv zu erkennen". Vielmehr habe die Fahrschülerin kurz nach der Tat ihre Prüfung erfolgreich absolviert, die Rechnung bezahlt und den Angeklagten nie mehr gesehen. "Das ist ein klarer Fall von Macht- und Vertrauensmissbrauch. Sie war ihm ausgeliefert", so de Vries.

Da dies kein Einzelfall war, wurde neben der Freiheitsstrafe ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Bereits im September 2012 hatte das Gericht ein vorläufiges Berufsverbot ausgesprochen. Der Grund: Polizei und Staatsanwaltschaft hatten im Rahmen der Ermittlungen mehr als 100 Personen aus dem Umfeld der Fahrschule befragt. Ehemalige Fahrschülerinnen, deren Eltern sowie Mitarbeiter hatten einen Bogen mit Fragen zum Verhalten des Angeklagten erhalten.

Dabei hatte sich herausgestellt, dass es zu weiteren sexuellen Übergriffen auf Fahrschülerinnen gekommen war. So hatte der 50-Jährige den jungen Frauen während der Fahrt seine Hand aufs Bein gelegt und sie teilweise auch über der Hose im Intimbereich berührt. Noch im vergangenen Jahr, als bereits Anklage in dem jetzt verurteilten Fall erhoben worden war, sei es zu Übergriffen gekommen.

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