Prozessauftakt in Bonn Frau aus Bornheim bestreitet Totschlag an Seniorin

Bornheim/Bonn · Eine 56-jährige Frau aus Bornheim soll die 83-jährige Mutter ihres Lebensgefährten erstickt haben. Die Bonner Staatsanwaltschaft wirft ihr Totschlag vor. Die Frau bestreitet die Tat.

 Vor Gericht in Bonn: Eine 56 Jahre alte Frau aus Bornheim ist wegen Totschlags angeklagt. Sie soll die Mutter ihres Lebensgefährten erstickt haben.

Vor Gericht in Bonn: Eine 56 Jahre alte Frau aus Bornheim ist wegen Totschlags angeklagt. Sie soll die Mutter ihres Lebensgefährten erstickt haben.

Foto: Peter Kölschbach

Vor dem Bonner Landgericht hat am Dienstag der Prozess gegen eine Frau aus Bornheim begonnen, die im Juli 2021 die 83-jährige Mutter ihres Lebensgefährten erstickt haben soll. Die Staatsanwaltschaft Bonn wirft der 56-Jährigen Totschlag vor. Die Angeklagte soll der Seniorin ein Kissen vor das Gesicht gehalten haben. Sie bestreitet die Tat.

Gleich nach der Verlesung der Anklage wandte sich Verteidiger Uwe Krechel mit einer vorbereiteten Erklärung an das Gericht: Seine Mandantin habe am Todestag der alten Dame eine kleine Auseinandersetzung mit der pflegebedürftigen Seniorin gehabt. Es ging um die Frage, ob sie zum Mittagsschlaf eine Decke nutzen solle oder nicht. Im Ergebnis habe die Angeklagte dann die Decke genommen und der alten Frau übergeworfen. In dem folgenden Hin und Her sei möglicherweise auch das Gesicht der Seniorin bedeckt worden.

Nachbarin sagt als Zeugin aus

Die Angeklagte bewohnte seit mehreren Jahren mit ihrem Lebensgefährten eine Maisonette-Wohnung in einer luxuriösen Wohnanlage in einem Ortsteil von Bornheim. Im Februar 2021 bezog dann die Mutter des Lebensgefährten eine Parterrewohnung in einem direkt benachbarten Haus der Wohnanlage. Dort wurde die Seniorin von einem ambulanten Pflegedienst versorgt, die „Schwiegertochter“ kümmerte sich ergänzend um die alte Dame.

Was sich im Großen und Ganzen am 2. Juli vergangenen Jahres zugetragen hat, schilderte dem Gericht eine Nachbarin als Zeugin: Mit der Angeklagten habe sie sich bereits vor einigen Jahren angefreundet. Am Morgen des Sommertages sei man sich dann im Garten begegnet. Weil die Seniorin für den Folgetag Besuch erwartete, habe sie deren „Schwiegertochter“ spontan bei der Gartenarbeit geholfen. Im Anschluss habe man im Garten Kaffee getrunken und später auch noch Teile der Campingausrüstung des Paares gesäubert und ins Haus gebracht. Die Seniorin habe sich währenddessen in ihrer Wohnung aufgehalten und sei auch von draußen zu sehen gewesen. Mit einer kurzen Pause habe sie die Zeit zwischen 12 und 16 Uhr durchgängig mit der Angeklagten verbracht.

Ehemaliger Lebensgefährte tritt als Nebenkläger auf

Nach der Unterbrechung sei ihr aber aufgefallen, dass ihre Nachbarin gerötet und verschwitzt gewirkt habe; sie habe das damit erklärt, dass sie eine schwere Kiste die Treppe hochgetragen habe. Später – mittlerweile sei sie zum Kochen in ihre eigene Wohnung zurückgekehrt – habe die Angeklagte sie dann angerufen und erneut nach unten gebeten: Mit den Worten „Sie rührt sich nicht mehr“ habe ihre Nachbarin sie auf die am Boden liegende Seniorin aufmerksam gemacht. Sofort habe sie den Notruf angerufen und gemeinsam habe man dann vergeblich eine Wiederbelebung versucht. Der schnell eintreffende Notarzt konnte aber schließlich nur noch den Tod der 83-Jährigen feststellen.

Nach dem Tod der Frau war die Angeklagte kurzzeitig verhaftet worden. Wegen fehlender Fluchtgefahr ist die als depressiv geltende Frau aber derzeit haftverschont. Aus der gemeinsamen Wohnung ist die Frau ausgezogen. Ihr ehemaliger Lebensgefährte tritt in dem Gerichtsverfahren als Nebenkläger auf. Für den Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage geplant.

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