Urteil vor dem Landgericht Bonn Ominöser Fall von gefährlicher Körperverletzung in Roisdorf

Bornheim/Bonn · Zwei Personen wurden krankenhausreif geprügelt, eine von ihnen mit einem Messer verletzt. Warum ein Gerichtsverfahren gegen drei junge Männer in dem Fall jetzt mit Freisprüchen endete.

 Vor dem Landgericht Bonn ist ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Bornheim gegen drei junge Männer zu Ende gegangen.

Vor dem Landgericht Bonn ist ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung in Bornheim gegen drei junge Männer zu Ende gegangen.

Foto:  Peter Steffen/Archiv

„Natürlich steht es den Angeklagten nicht zu, irgend jemandem zu verbieten, nach Bornheim zu kommen oder sich dort aufzuhalten!“ Zu dieser eigentlich selbstverständlich klingenden Feststellung sah sich am Dienstagmittag im Landgericht Bonn die Vorsitzende Richterin nach der Verkündung von Freisprüchen für drei Angeklagte veranlasst. Mit dem Urteil ging ein Gerichtsverfahren zu Ende, bei dem ein ominöses „Bornheimverbot“ im Mittelpunkt gestanden hatte, das die drei Angeklagten im Alter von 25, 27 und 34 Jahren gegen zwei 34 und 36 Jahre alte Männer ausgesprochen haben sollen. Die drei jungen Männer waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Der eintreffenden Polizei bot sich am 23. September 2021 gegen 20 Uhr eine unklare Lage: Am Einsatzort auf dem Parkplatz hinter einer Spielhalle in Bornheim-Roisdorf standen zwei Rettungswagen mit eingeschaltetem Blaulicht. Nicht weit davon entfernt lag ein Verletzter auf dem Boden, auf einem Stuhl wurde ein weiterer blutverschmierter Mann gerade von den Rettungskräften untersucht. Ansonsten herrschte ein gewisses Chaos: Viele Menschen, hauptsächlich junge Männer standen um die Verletzten herum und redeten durcheinander.

Zwei Personen krankenhausreif geprügelt

Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage schließlich davon aus, dass die drei Angeklagten die beiden Verletzten mit Tritten und Faustschlägen krankenhausreif geprügelt und den am Boden liegenden mit einem Messer am Unterschenkel verletzt hätten. Die beiden älteren Angeklagten sind Brüder; Ziel der Attacke soll die Durchsetzung des erwähnten „Bornheimverbots“ gegen den auf dem Stuhl sitzenden Verletzten gewesen sein. Der andere Geschädigte sei verletzt worden, nachdem er versucht habe, den Streit zu schlichten.

Zu dieser Einschätzung waren die Ankläger nach der Auswertung der Ermittlungsergebnisse gelangt. Insbesondere, weil die beiden Verletzten ihre Aussagen immer wieder geändert hatten, folgte das Gericht der Anklage aber nicht: „Die Geschädigten machten unrichtige Angaben“, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Begründung der Kammerentscheidung, die Angeklagten freizusprechen. Und so sei schließlich nichts an dem zunächst angenommenen Szenario mehr sicher.

Aussagen und Beweismittel stimmen nicht überein

Zwar konnten die Ermittler am Tatort ein Klappmesser sicherstellen, an dem sich auch die DNA-Spuren des von dem Hieb Verletzten befanden. Es stimmte aber schon von seinem Äußeren nicht mit der von allen Zeugen beschriebenen Tatwaffe mit schwarzer Klinge überein. „Was können wir also feststellen?“, fragte die Richterin rhetorisch. „Nicht all zu viel“ – klar sei nur, dass sich die fünf Männer geschlagen hätten und im Anschluss zwei von ihnen starke Verletzungen erlitten.

Der Grund, aus dem das freigesprochene Trio den 34-Jährigen nicht mehr in der Vorgebirgsgemeinde sehen wollte, bleibt weiterhin unklar. Das Gericht geht aber davon aus, dass das „Bornheimverbot“ tatsächlich ausgesprochen worden sein könnte. Da den Freigesprochenen aber keine konkrete Drohung nachzuweisen war, mit der sie das Nichteinhalten hätten ahnden wollen, kam auch eine Verurteilung wegen Nötigung nicht infrage.

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