Nach Unfall in Widdig Gericht: 34-Jähriger ist "völlig unbelehrbar"

BORNHEIM/BONN · Der Versuch eines 34 Jahre alten Bonners, sich nach einem Unfall in Bornheim-Widdig aus der Verantwortung zu stehlen, ist gründlich schief gegangen: Nachdem ihn bereits das Bonner Amtsgericht schuldig gesprochen hatte, wurde der Transporterfahrer jetzt von der Berufungskammer am Landgericht wegen Fahrens ohne Führerschein zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Obwohl er bereits seit 2002 keinen Führerschein mehr hatte, fuhr der 34-Jährige weiter. Das brachte ihm mehrere Vorstrafen ein. Am 8.Mai 2011 kam es dann am frühen Nachmittag zu einem Unfall auf der Kölner Landstraße in Widdig. Mit seinem Kleintransporter hatte der Angeklagte einem Fahrradfahrer die Vorfahrt genommen. Der 58-Jährige aus Wesseling war hinten rechts gegen das Fahrzeug geprallt und gestürzt.

Mit Schürfwunden und Prellungen auf dem Boden liegend, sah der Verletzte den Transporter weiterfahren und dachte: "Oh Gott, das darf doch nicht wahr sein. Jetzt wirst du umgefahren und der haut einfach ab." Doch nach etwa 100 Metern stoppte der 34-Jährige und stieg aus. Zu Fuß lief er zur Unfallstelle und half dem Fahrradfahrer. Dann sagte er: "Ich bezahle alles, keine Polizei." Darauf wollte sich der 58-Jährige aber nicht einlassen. Er bat den Unfallverursacher, die Polizei zu rufen.

Der telefonierte daraufhin auch. Allerdings rief er nicht die Polizei an, sondern einen 35-jährigen Bekannten aus Troisdorf. Dieser erschien kurz darauf an der Unfallstelle - und gab sich gegenüber den Polizisten, die der Fahrradfahrer inzwischen selbst herbeigerufen hatte, als Fahrer aus. Den Polizisten wurde die Version aufgetischt, dass er gefahren sei und der angeklagte 34-Jährige auf dem Beifahrersitz gesessen habe. Dieser Schilderung widersprach das Unfallopfer noch an Ort und Stelle. Laut dem Urteil war der 58-Jährige regelrecht "erzürnt" über den Manipulationsversuch des Duos.

Vor Gericht schwieg der Angeklagte, er machte noch nicht einmal Angaben zu seinem Lebenslauf. Auch der Bekannte, gegen den ein Ermittlungsverfahren vorläufig eingestellt wurde, äußerte sich nicht.

Vom Berufungsgericht wurde der 34-Jährige als "völlig unbelehrbar" bezeichnet. Daher müsse nach mehreren vorausgegangenen Geldstrafen nun eine Freiheitsstrafe verhängt werden. Da der Angeklagte versucht hatte, das Geschehen zu manipulieren, indem er einen unbeteiligten Dritten hinzugerufen hatte, wurde ihm eine zwölfmonatige Sperre auferlegt. Erst nach deren Ablauf darf er versuchen, erneut den Führerschein zu machen.

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