In Bonn vor Gericht Im Suff und Kokain-Rausch Studenten in Sechtem mit Messer bedroht?
Bornheim-Sechtem/Bonn · Ein 21-Jähriger muss sich derzeit vor dem Bonner Landgericht wegen räuberischer Erpressung verantworten. Doch daran, was am Rosenmontag genau geschah, will sich der Angeklagte zum Teil nicht erinnern können.
„Haben Sie irgendwann mal aufgehört zu trinken“, fragte die Vorsitzende Richterin fast ungläubig, während der Angeklagte akribisch seinen Alkoholkonsum am Tattag rekapitulierte. Vor der 7. Großen Strafkammer muss sich seit diesem Donnerstag ein 21-jähriger junger Mann aus dem Saarland verantworten, weil er am Rosenmontag dieses Jahres einen gleichaltrigen Studenten aus Euskirchen am Bahnhof Bornheim-Sechtem mit einem Messer bedroht und seinem Opfer so 50 Euro abgepresst haben soll. Die Anklage lautet auf schwere räuberische Erpressung.
Alkohol- und drogenbedingte Erinnerungslücken?
Der vielfach und einschlägig vorbestrafte Angeklagte gestand die Tat vor Gericht, berief sich aber auf alkohol- und drogenbedingte Erinnerungslücken. „Ja – er habe sogar recht früh aufgehört zu trinken“, lautete seine Antwort auf die eingangs zitierte Frage. Bereits gegen 16 Uhr seien die Alkoholvorräte erschöpft gewesen und er habe sich auf den Heimweg gemacht. Der Rosenmontag habe für ihn morgens gegen zehn begonnen. Zu dieser Zeit sei er vom Haus seiner Mutter in der Grafschaft aufgebrochen, um Karneval zu feiern. Bereits im Zug nach Bonn habe er eine Dreiviertelliter-Flasche Wodka getrunken. Es folgten dann auf dem weiteren Weg von Tannenbusch, wo er Freunde abgeholt habe, nach Köln diverse weitere Alkoholika und auch Kokain. Von der Domstadt aus habe er dann zwischen vier und fünf Uhr nachmittags die Rückfahrt angetreten. Wie und warum er in Sechtem ausgestiegen sei, könne er nicht sagen. Er kenne den Ort nicht einmal.
Drohung mit Messer? Das Opfer gab aus Angst Geld heraus
Die Erinnerungslücken wurden dann von dem Opfer als erstem Zeugen des Tages gefüllt: Er habe in seiner Heimatstadt Euskirchen Karneval gefeiert und sei gegen halb sieben abends in Sechtem mit seiner Freundin verabredet gewesen, sagte er dem Gericht. Als er aus dem Zug stieg, habe er aus der Ferne gehört, wie mehrere mutmaßlich junge Menschen miteinander gestritten hätten. Er sah noch mehrere Personen wegrennen, als der Angeklagte mit einem Messer in der Hand auf ihn zugerannt sei: „Du gehörst auch dazu“, habe er ihn angesprochen und zehn Euro gefordert. Obwohl er von einer Verwechselung ausging, habe er der Geldforderung aus Angst entsprochen, so der Zeuge. Da er aber keinen Zehner dabei hatte, habe er dem Angeklagten einen Fünfziger gegeben.
Der Mann sei daraufhin geflohen, konnte aber dank seines weißen Ganzkörperkostüms noch vor Ort von der herbeigerufenen Polizei gestellt werden. Mit einem Urteil wird Ende des Monats gerechnet.