Nach Tauziehen in Bornheim Gericht verbietet verkaufsoffenen Sonntag endgültig

Bornheim · Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat den Geschäftsleuten in Bornheim untersagt, am Sonntag die Geschäfte für den Warenverkauf zu öffnen. Damit gaben die Richter der Gewerkschaft Verdi Recht, die per Eilantrag auf Unterlassung geklagt hatte.

Gleichzeitig wurde damit der anderlautende Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln aufgehoben. Bürgermeister Wolfgang Henseler kritisierte den Beschluss, lädt aber alle Bürger ein dennoch an der Gewerbeschau mit Automeile, Kirmes und umfangreichem Bühnenprogramm teilzunehmen.

"Das alles findet statt, die Gewerbetreibenden dürfen nur nicht innerhalb ihrer Geschäfte verkaufen und beraten“, so der Bürgermeister. Es wäre aus seiner Sicht schön, wenn man ein Zeichen setzen könne, dass das Fest in Bornheim überregional anklang fände.

Das Programm der Gewerbeschau startet am Sonntag, 2. September, um 11 Uhr an und auf der Königstraße in Bornheim.

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