Kritik des Roisdorfer Gewerbevereins Grundstück-Verkauf abgelehnt - "Wir missbilligen diese Entscheidung"

BORNHEIM-ROISDORF · Der Roisdorfer Gewerbeverein kritisiert den Stadtrat, der den Verkauf eines Grundstücks an Bauhaus ablehnt.

Der Roisdorfer Gewerbeverein unterstützt das Unternehmen Bauhaus: In einer Stellungnahme kritisiert der Verein, dass der Bornheimer Stadtrat den Verkauf eines Grundstücks an den Baustoffhändler für ein Drive-in für gewerbliche Kunden unterbunden hat. In der Konsequenz appelliert der Verein an die Kommunalpolitiker, ihre Entscheidung zu überdenken.

"Wir bedauern und missbilligen, dass erstmals in seiner Geschichte der Bornheimer Stadtrat den Ratsmitgliedern, die gleichzeitig Gesellschafter der Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Bornheim (WFG Bornheim) sind, den Verkauf eines Gewerbegrundstücks an unser Mitglied Bauhaus untersagt hat", heißt es in dem Schreiben.

Bauhaus habe wegen der Schließung seines Baustofflagers und seines Direktverkaufs vor dem Bauhaus Drive-In zwischenzeitlich deutliche Umsatzverluste erlitten. Das habe zum Verlust von fünf Arbeitsplätzen geführt, schreibt der Gewerbevereinsvorsitzende Harald Stadler.

Das im Gewerbegebiet Bornheim-Süd angesiedelte Unternehmen sei eines der großen Gewerbesteuerzahler und Arbeitgeber im Stadtgebiet. Nach Angaben der Geschäftsleitung sei Bauhaus in Bornheim voll gewerbesteuerpflichtig. Derzeit seien 76 Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig Vollzeit beschäftigt. Bauhaus beabsichtigte im Jahre 2012 für Privatkunden eine größere Lagerhaltung vorrätig zu halten und darüber hinaus eine Großhandelsnutzung nur für gewerbliche Verbraucher anzubieten.

Nach den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes ist Großhandel und Lagerhaltung auf diesem Gewerbegrundstück uneingeschränkt zulässig. "Trotz dieser oder gerade bewusst wegen dieser Zulässigkeit" habe aber im Mai eine Ratsmehrheit von CDU und Grünen ihr Veto beim Verkauf des Grundstückes eingelegt, um "angebliche Beeinträchtigungen von Baustoffhändlern in Bornheim und im Bonner Norden zu verhindern".

Der Gewerbeverein Roisdorf sieht in dieser Ratsentscheidung einen "bedenklichen und einseitigen Eingriff in die Gewerbefreiheit und die Entwicklungsmöglichkeit eines Roisdorfer Gewerbebetriebes". Das Verhindern des Verkaufs stelle eine "Ungleichbehandlung von Bauhaus gegenüber anderen Mitbewerbern" im gleichen Gewerbegebiet und im gleichen Bebauungsplan dar, heißt es weiter.

So sei etwa 2011 einem Roisdorfer Natursteinhändler, ebenfalls für den Großhandel und die Lagerhaltung, die Erweiterung seines Betriebsgeländes in Roisdorf um weitere 18.500 Quadratmeter ermöglicht worden. Ein weiteres Beispiel sei ein Kücheneinrichtungsanbieter mit Direktverkauf, dem eine große Ausstellungsfläche von zusätzlich 4450 Quadratmetern und ein ergänzendes Zentrallager in der Größenordnung von 6000 Quadratmetern gestattet wurde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort