Diskussion um Windräder Gutachten für Windräder in Bornheim kommt im Juli

Bornheim · Bisher sind im Bornheimer Stadtgebiet Windräder nur in einer Konzentrationszone bei Sechtem erlaubt. Ob das so bleibt oder Anlagen künftig auch auf der Ville-Hochfläche zulässig sind, soll das im Juli kommende Rechtsgutachten klären.

Das Rechtsgutachten zur Windkraftkonzentrationszone bei Sechtem wird den politischen Gremien wohl im Juli vorgestellt. Das teilte Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler auf Anfrage des General-Anzeigers mit. Der Entwurf der Expertise liege der Stadtverwaltung bereits vor, nun sei man in der Abstimmung mit der beauftragten Fachkanzlei, sagte er.

In den Juli-Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung (Mittwoch, 10. Juli, 18 Uhr, Ratssaal) sowie des Stadtrats (Donnerstag, 11. Juli, 18 Uhr, Ratssaal) soll das Gutachten den Kommunalpolitikern präsentiert werden, so Henseler – zusammen mit den sich daraus ergebenden Handlungsempfehlungen.

Bekanntlich hat die Stadt das Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um Klarheit in Sachen Windkraftkonzentrationszone zu erhalten. Sie befindet sich bei Sechtem und ist seit 2011 rechtskräftig. Die Zone besitzt eine sogenannte Ausschlusswirkung. Das heißt: Nur dort dürfen Windräder in Bornheim gebaut werden.

Pläne für Energieanlagen auf der Ville-Hochfläche

Allerdings ist fraglich, ob die rechtlichen Voraussetzungen dafür weiterhin gegeben sind. Möglicherweise muss die Stadt die Rahmenbedingungen für Windräder in der Konzentrationszone ändern.

Hintergrund ist, dass verschiedene Energieversorgungsunternehmen mehr oder minder konkrete Pläne haben, auf der Ville-Hochfläche – oberhalb von Rösberg, Hemmerich und Waldorf – Windkraftanlagen zur Energieerzeugung zu errichten (der General-Anzeiger berichtete). Dagegen regt sich bereits Widerstand aus Politik und der Anwohnerschaft, etwa der Interessengemeinschaft „Gegenwind“.

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