Streit um Baugenehmigung in Roisdorf Gutachten zum Reiterhof liegt vor

BORNHEIM-ROISDORF · Die Hoffnungen derjenigen, die den Bau des geplanten Reiterhofs im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet verhindern wollen, dürften schrumpfen. Wie die Stadt Bornheim am Dienstagnachmittag mitteilte, liegt nun das Gutachten der beauftragten Bonner Rechtsanwaltskanzlei vor, die eine Berufung offenbar nicht als vielversprechend bewertet.

Die Hoffnungen derjenigen, die den Bau des geplanten Reiterhofs im Roisdorfer Landschaftsschutzgebiet verhindern wollen, dürften schrumpfen. Wie die Stadt Bornheim gestern mitteilte, liegt nun das Gutachten der Bonner Rechtsanwaltskanzlei vor. Und die bewertet eine Berufung im Streit um das Vorhaben offenbar nicht als vielversprechend.

Das Ergebnis der juristischen Einschätzung lautet nach Angaben der Stadt: "Die Erfolgsaussichten für die Zulassung der Berufung werden als offen beurteilt. Überwiegende Erfolgsaussichten im späteren Verfahren werden allerdings nicht gesehen."

Mit der Berufung würde sich die Stadt gegen das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts wenden. Dieses sieht die Stadt in der Pflicht, die Baugenehmigung für den Reiterhof zu erteilen. Das Gutachten der Kanzlei hatte die Verwaltung auf Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses in Auftrag gegeben. "Die Rechtsanwälte haben die einzelnen Gründe zur Berufungszulassung detailliert geprüft und kommen zu dem Ergebnis, dass zwei der gesetzlich vorgesehenen Berufungszulassungsgründe gut zu begründen sind", heißt es in der Pressemitteilung der Stadt.

Die Erfolgsaussichten, ob das Verfahren vor Gericht zugelassen werde, bewertet die Kanzlei laut Stadt aber als "offen" - sie gibt demnach also keine Einschätzung ab, ob sie dies für eher wahrscheinlich oder eher unwahrscheinlich hält. Für das eigentliche Verfahren überwiegen die Erfolgsaussichten nach Meinung der Anwälte nicht, geht aus der Mitteilung der Stadt hervor. Anders formuliert: Die Chancen, die Berufung zu gewinnen, stehen offenbar nicht gut.

Auf Einzelheiten der rechtlichen Stellungnahme will die Verwaltung zurzeit nicht näher eingehen. Denn bekanntlich sei eine Entscheidung über die Berufung erst im Stadtentwicklungsausschuss am 27. April vorgesehen. So hatte es der Ausschuss mehrheitlich selbst bestimmt. Zur Vorbereitung auf die Sitzung hat die Stadt das Gutachten gestern den Fraktionsvorsitzenden zugeleitet. Zudem habe sie die Rechtsanwälte gebeten, an der Sitzung teilzunehmen.

Ob der Streit um den Reiterhof tatsächlich noch mal vor Gericht landet, wird sich also am 27. April entscheiden. FDP, SPD, UWG und Linke hätten gerne schon in der jüngsten Ratssitzung eine Entscheidung über die Erteilung der Baugenehmigung gefällt. CDU, Grüne und die Einzelratsmitglieder von ABB und Piraten hingegen wollten das Gutachten der Kanzlei abwarten.

Darin führen die Rechtsanwälte laut der Stadt auch aus, "dass die Stadt Bornheim als Beklagte die Einwendungen und Bedenken, die im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens an sie herangetragen wurden, sorgsam und sukzessive 'abgearbeitet' hat". Dies ergebe sich aus den umfangreichen Akten, die dem Gericht vorgelegt worden seien. "Die insoweit immer wieder erhobenen Vorwürfe entbehren mithin jeder Grundlage", betont die Stadt in ihrer Pressemitteilung. Damit bezieht sie sich auf Äußerungen von Paul Breuer (ABB), sie habe dem Verwaltungsgericht wichtige Unterlagen vorenthalten und den Prozess absichtlich verloren.

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