Hallenfreizeitbad Bornheim Kosten für Badsanierung in Bornheim weiter unklar

Bornheim · Dass das Hallenfreizeitbad Bornheim saniert werden muss, steht fest. Was das kostet, ist hingegen immer noch offen, das Gesamtgutachten fehlt noch. Währenddessen berät der Stadtbetrieb über einen Besitzerwechsel.

 Der Außenbereich des Hallenfreizeitbads Bornheim – hier im August 2018 – ist seit Mai wieder geöffnet.

Der Außenbereich des Hallenfreizeitbads Bornheim – hier im August 2018 – ist seit Mai wieder geöffnet.

Foto: Wolfgang Henry

Der Stadtbetrieb Bornheim (SBB) wartet noch immer auf ein Gesamtgutachten zur Sanierung des Hallenfreizeitbads. Das geht aus den Unterlagen für die Sitzung des Stadtbetrieb-Verwaltungsrats hervor, der am Donnerstag, 20. August, tagen wird. Das Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH (DGfdB), die Projektsteuerer ist, soll die konkreten Maßnahmen und Kosten für die aufwendige Sanierung des Schwimmbads an der Rilkestraße klären.

Ursprünglich sollte Ende 2019 feststehen, welche Arbeiten im Bad anstehen und was sie kosten. Im November korrigierte Stadtbetriebsvorsitzender Ulrich Rehbann den Termin auf Mitte 2020. Nun heißt es in den Unterlagen, dass nicht absehbar sei, ob der Sanierungs- und Kostenplan rechtzeitig zur Sitzung am 20. August vorliegen wird.

In der Zwischenzeit hätten „weitere Ortstermine mit den einzelnen Projektbeteiligten sowie dem Projektkoordinator“ stattgefunden, zuletzt am 22. Juli. Ende Mai seien drei Vertreter unterschiedlicher Fachrichtungen der DGfdB an Ort und Stelle gewesen. Dass das Bad wegen der Corona-Pandemie zwischen 16. März und 20. Mai schließen musste, haben die Bad-Mitarbeiter laut einem Bericht des Verwaltungsrats vom Mai für kleinere Reparaturen und Verschönerungsarbeiten genutzt.

Badwassertechnik, Heizung, Lüftung, Elektrotechnik, die Betonkonstruktion und das Dach: In allen diesen Bereichen muss saniert werden – inklusive Brandschutz. Konkret hat die Sanierung wegen der fehlenden Gutachten laut Rehbann bisher noch nicht begonnen. Und der Stadtbetrieb hat den Sitzungsunterlagen zufolge ein weiteres Gutachten in Auftrag gegeben: Unabhängig von der Sanierung geht es darin um die Besitzverhältnisse des Hallenfreizeitbads. Das Bad gehört der Stadt Bornheim, der Stadtbetrieb verwaltet es als sogenannter Betriebsführer. Die Analyse soll klären, ob es Sinn hat, das Bad an den Stadtbetrieb zu verkaufen oder zu verleasen.

Auf Anfrage erklärt Rehbann: Bei der Gründung des Stadtbetriebs vor 13 Jahren sei die Frage aufgekommen, ob die Stadt mit einem Leasing die Grunderwerbssteuer umgehen könnte. „Das ist damals nicht weiterverfolgt worden“, sagte der Vorsitzende. Nun soll geklärt werden, ob die Rechtslage noch dieselbe ist.

Ein GA-Leser, der ungenannt bleiben möchte, fürchtete, dass bei einer solchen „Privatisierung“ bald nur noch die Kosteneffizienz im Vordergrund stünde – zum Schaden von Mitarbeitern und Besuchern. Diese Sorge teilt Rehbann nicht. „Das wäre keine Privatisierung. Der Stadtbetrieb ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts“, betonte er. Die Stadt wollte den Sachverhalt am Donnerstag nicht kommentieren. Bürgermeister Wolfgang Henseler, der auch Vorsitzender des Stadtbetrieb-Verwaltungsrats ist, werde sich dazu nach seinem Urlaub äußern.

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