Bürgerbeschwerden in Bornheim Hunde beschädigen vermehrt Felder

BORNHEIM · Derzeit gehen verstärkt Bürgerbeschwerden bei den Ämtern ein, dass Hunde, die ohne Leine laufen, im freien Feld hochwertige Pflanzenkulturen beschädigen oder komplett zerstören. Die Stadtverwaltung Bornheim weist deshalb darauf hin, dass Hunde an bestimmten Orten an der Leine zu führen sind.

Dazu gehören Fußgängerzonen, innerörtliche Hauptverkehrsbereiche, Straßen und Plätze mit ähnlichem Publikumsverkehr, umfriedete Park- Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätze. Außerdem müssen Vierbeiner bei öffentlichen Versammlungen, in Aufzügen, bei Volksfesten sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten angeleint werden.

Außerhalb von Ortschaften dürfen Vierbeiner ohne Leine laufen, sollten allerdings auf den öffentlichen Wegen bleiben. Der Hundeführer muss jederzeit auf sein Tier einwirken können. Er ist außerdem verpflichtet, die Hinterlassenschaften des Hundes einzusammeln und ordnungsgemäß zu entsorgen.

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