Wilder Müll „Ignoranz gegenüber der Natur“

Rhein-Sieg-Kreis · Landwirte, Förster, Spaziergänger und Radfahrer sind empört über die vielen wilden Müllablagerungen in Wald und Flur. Zuständig für die Verfolgung und die Ahndung solcher Umweltdelikte ist Rainer Kötterheinrich, Leiter des Amtes für Technischen Umweltschutz beim Rhein-Sieg-Kreis.

 Rainer Kötterheinrich

Rainer Kötterheinrich

Foto: Hans-Peter Fuß

Jährlich zahlt der Rhein-Sieg-Kreis 2,5 Millionen Euro für die Entsorgung wilden Mülls. Was kann der Kreis tun, um den Umweltsündern das Handwerk zu legen?

Rainer Kötterheinrich: Wir verfolgen und ahnden die Vergehen, soweit uns das möglich ist, und gehen allen bei uns einlaufenden Hinweisen nach. Aber es ist alles auch eine Frage der Kapazitäten. Ich habe 70 Mitarbeiter. Die kümmern sich kreisweit, also in 19 Kommunen, darum, dass die Vorschriften des Wasserrechts, des Emmissionschutzes, des Abfallrechts und des Bodenschutzes eingehalten werden. Da bleibt nicht mehr als eine halbe Stelle für das Thema wilder Müll.

Reicht die aus, um den zahlreichen Fällen nachzugehen?

Kötterheinrich: Im Wesentlichen ja, insbesondere wenn man ins Kalkül zieht, dass wir viele Verstöße wegen der schlechten Beweislage nicht ahnden können und dass es sich weit überwiegend nicht um gefährliche Abfälle handelt, die Boden und Wasser akut gefährden könnten.

Wie viele Anzeigen wilden Mülls erreichen Sie in der Woche?

Kötterheinrich: In diesem Jahr bislang etwa 50 bis 60, also im Schnitt zwei in der Woche.

In wie vielen dieser Fälle können Sie den Verursacher ermitteln und ihm ein Bußgeld verpassen?

Kötterheinrich: Das sind etwa fünf Prozent.

Warum ist die Erfolgsquote so gering?

Kötterheinrich: In den meisten Fällen gibt es keine Hinweise, keine Zeugenaussagen. Diese sind aber unabdingbar, um einen Verstoß rechtsicher ahnden zu können.

Und wenn es starke Hinweise auf die möglichen Verursacher gibt, warum ist es so schwierig, diese zu überführen?

Kötterheinrich: Die Hinweise müssen letztlich vor Gericht verwertbar sein. Eine Adresse in einem Müllsack reicht da allein nicht aus.

Sie hatten das Kennzeichen des Wagens, von dem am 18. April 2016 in Swisttal eine Sofa-Garnitur am Waldrand abgeladen wurde. Warum wurde das Verfahren gegen den Halter eingestellt?

Kötterheinrich: Wir konnten nur den Halter, einen Mann aus Köln, ermitteln. Der war aber nicht unter den beiden Männern, die das Sofa abgeladen hatten. Wir haben den Halter angeschrieben, der hat nicht geantwortet. Die Frage war nun: Wie weit führen wir unsere Ermittlungen mit einem vertretbaren Aufwand, wenn der Ermittlungserfolg äußerst fraglich ist? In Zahlen ausgedrückt: Soll ich beispielsweise 1000 Euro an Personal- und Verwaltungskosten einsetzen, um mit zweiprozentiger Wahrscheinlichkeit 300 Euro Bußgeld einzunehmen? Man hätte eventuell mehrere Male nach Köln fahren müssen, um den Halter anzutreffen. Wenn wir ihn angetroffen hätten, hätte er nach all unseren Erfahrungen wohl keine Angaben zu den Männern gemacht, die das Sofa abgeladen haben. Viel Aufwand also und nur eine geringe Chance auf Erfolg. Zudem, und hier wiederhole ich mich: Ein Sofa ist kein gefährlicher Abfall. Unsere erste Aufgabe ist es, die Dinge draußen in Ordnung zu bringen und Umweltgefahren abzuwehren. Nach dieser Maßgabe entscheide ich auch über den Einsatz des Personals.

Wie wollen Sie die Erfolgschancen erhöhen?

Kötterheinrich: Durch Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit. Es bleibt aber grundsätzlich dabei, dass der Missstand durch diejenigen ausgelöst wird, die den Müll in der Landschaft abladen. Nicht durch uns. Der Täter ist der Täter und nicht derjenige, der die Tat zu ahnden hat.

Würden Barrieren und Sperrpfosten an besonders beliebten wilden Müllkippen etwas bringen?

Kötterheinrich: Nein, das glaube ich nicht. Das würde nur einen Verdrängungseffekt nach sich ziehen. Die Leute laden ihren Müll dann anderswo ab.

Warum kippen Menschen Abfall in die Natur? Sind die Gebühren der RSAG zu hoch?

Kötterheinrich: Das denke ich nicht. Die Sperrmüllabfuhr ist in den Gebühren ja schon drin mit vier zusätzlichen Sonderleistungen. Es sind eher Bequemlichkeit, Verantwortungslosigkeit und Ignoranz gegenüber der Natur.

Landwirte und Förster haben den Eindruck, es habe eh keinen Zweck, wilden Müll anzuzeigen. Die Täter würden ja doch nicht bestraft. Was sagen Sie dazu?

Kötterheinrich: Der Eindruck, die Täter würden nicht verfolgt, ist falsch. Sie können meist nicht bestraft werden, weil Beweise fehlen oder die Hinweise nicht stark genug sind, um vor Gericht bestehen zu können. Auch bei der Ahndung von Umweltdelikten gelten die rechtsstaatlichen Prinzipien.

Müssen die Bußgelder erhöht werden, um Umweltsünder abzuschrecken?

Kötterheinrich: Die Tarife im unteren Bereich könnte man meines Erachtens nach anheben. Denn wer einmal einen Hunderter dafür bezahlt hat, dass er zum Beispiel erwischt wurde, wie er den Verpackungsmüll einer Fast-Food-Mahlzeit in der Natur abgeladen hat, der wird das so schnell nicht wieder tun.

Wo endet die Ordnungswidrigkeit, wo beginnt die Straftat?

Kötterheinrich: Wenn die Umwelt durch abgeladenen Müll nicht nachhaltig geschädigt wird, ist dies eine Ordnungswidrigkeit. Wenn aber beispielsweise jemand Altöl ablässt und damit Gewässer, Boden oder Pflanzen schädigt, begeht er eine Straftat. Dies ist im Strafgesetzbuch eindeutig geregelt.

Haben Sie auch den Eindruck, dass das Abladen von Müll in der Natur immer mehr in Mode kommt?

Kötterheinrich: Ich bin viel mit dem Rad unterwegs. Subjektiv empfinde ich das auch. Unsere Zahlen belegen dieses Gefühl aber nicht.

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