Gewerbeansiedlung Kein Baustopp für das Einkaufszentrum in Roisdorf

Bornheim-Roisdorf · Der Bornheimer Rat hat die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans beschlossen. Anlass dafür ist ein Gerichtsurteil, das den Politikern bei der Frage des Verkehrs aber Kopfschmerzen bereitet.

 Der Bau des Einkaufzentrums in Roisdorf ist bereits weit fortgeschritten.

Der Bau des Einkaufzentrums in Roisdorf ist bereits weit fortgeschritten.

Foto: Christoph Meurer

Der politische Streit um das Roisdorfer Einkaufszentrum ist nicht erneut entfacht. Mit großer Mehrheit hat der Bornheimer Stadtrat vielmehr in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossen, einen neuen Bebauungsplan für das Einkaufszentrum an der Bonner Straße aufzustellen. Lediglich die Vertreter der FDP stimmten in der Ratssitzung sowie davor in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung dagegen.

Bekanntlich liegt es an einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster, dass die Stadt aktiv werden muss, obgleich der Bau des Einkaufszentrums bereits weit vorangeschritten ist. Wie berichtet, hatte das OVG kritisiert, dass die Stadt bei der ersten Aufstellung des Bebauungsplans ein beschleunigtes Verfahren gewählt und dabei etwa auf eine detaillierte Umweltprüfung verzichtet hatte. Mit seiner Entscheidung hatte das Gericht dem Antrag eines Anwohners recht gegeben. Beim OVG war ein Normenkontrollverfahren anhängig, in dem es unter anderem um die Vereinbarkeit des Bebauungsplans mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt gegangen war sowie um die Folgen des zusätzlichen Verkehrs. Nun muss das in einem neuen Bauplanverfahren nachgeholt werden.

Kein Stopp der Arbeiten

Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler dem General-Anzeiger sagte, bedeute das neue Verfahren aber keinen Stopp der Arbeiten. Baugenehmigungen seien erteilt, es gehe weiter. Auch Einkaufszentrumsinvestor Gerd Sutorius hatte dem GA bereits nach Bekanntgabe des Urteils gesagt, dass er weiter baue.

Das Urteil sei eine Bescheinigung, dass das Gericht den Bebauungsplan nicht wesentlich inhaltlich kritisiert habe, sondern die Verfahrensweise, hatte Bornheims Erster Beigeordneter Manfred Schier in der Stadtentwicklungsausschusssitzung erläutert. Dies erfordere eine Neuaufnahme der Bauleitplanung. Die Fraktionen, die in der Vergangenheit teils heftig um das Projekt gestritten hatten, nahmen Schiers Ausführungen größtenteils gelassen hin. „Das ist nicht der erste Fall, wo wir nachbessern mussten. Dazu sind wir bereit“, sagte Ute Kleinekathöfer (SPD). Man sollte nun zügig in das Verfahren einsteigen, ergänzte sie: „Das Corpus Delicti geht in den ersten Teilen seiner Eröffnung entgegen.“

Der Beitrag von Hans Gerd Feldenkirchen (UWG), dass in der Vergangenheit Fehler gemacht worden seien, die berichtigt werden müssten, rief Schier allerdings erneut auf den Plan. Die Stadtverwaltung habe vor dem Hintergrund des Baugesetzbuches eine Entscheidung getroffen, die auch von den hinzugezogenen Juristen mitgetragen worden sei. Das sei kein Fehler gewesen, so Schier. Die FDP bleibt bei Ablehnung des Bauprojekts. „Die Planung bleibt genauso falsch wie sie eh und je war“, sagte Alexander Schüller. Eine Sache im neuen Bauplanverfahren bereitet den Kommunalpolitikern hingegen Kopfschmerzen. In den neuen Plan wird nämlich nun die Kreuzung an der Ecke Bonner Straße/Siegesstraße/Herseler Straße aufgenommen. Das hat mit dem OVG-Urteil zu tun.

Bau des Kreisels nicht in trockenen Tüchern

Die Richter schreiben, dass der prognostizierte Verkehrslärm auf der Bonner Straße nur deshalb unterhalb eines kritischen Grenzwertes bleibe, weil die Ampel an besagter Kreuzung durch einen weiteren Kreisel ersetzt werden solle. Allerdings ist der Bau des Kreisels bislang nicht in trockenen Tüchern. Wenn der Kreisel notwendig sei, solle er gebaut werden, „aber nicht um seiner selbst willen“ sagte Ute Kleinekathöfer. Laut Lutz Wehrend (CDU) soll nach der Fertigstellung des Einkaufszentrums eine neuerliche Verkehrszählung erfolgen. „Es gibt auch noch andere Möglichkeiten zum Lärmschutz“, fügte er hinzu.

Im Gespräch mit dem General-Anzeiger argumentierte Henseler in die gleiche Richtung. Es gebe aktive und passive Maßnahmen zum Lärmschutz, sagte er: „Man muss sie nur betrachten.“ So werde es bei der Neuaufstellung des Bebauungsplans nun dezidierte Umwelt- und Lärmschutzgutachten geben. Weiter führte Henseler aus, dass infolge des Urteils das verkürzte Verfahren eigentlich nichts mehr bringe: „Das umfassende Verfahren kostet aber eine Menge Geld und Zeit.“ Lapidar stellte der Bürgermeister fest: „Planung ist heute nicht mehr nur ein Geschäft der Planer, sondern Teamarbeit zwischen Planern und Juristen.“

Mit dem OVG-Urteil ist die juristische Auseinandersetzung um das Einkaufszentrum indes nicht abgeschlossen. Schließlich hat der Antragsteller des Normenkontrollverfahrens auch eine Klage gegen die Baugenehmigung eingereicht. Zwar hat das Verwaltungsgericht Köln diese abgewiesen. Allerdings hat der Kläger Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG gestellt.

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