Klage gegen Land NRW Kein Geld nach Autounfall mit morschem Baum in Bornheim

Bonn/Bornheim · Ein Autofahrer hat das Land NRW nach einem Unfall mit einem Baum in Bornheim auf 14.000 Euro Schadenersatz verklagt. Das Bonner Landgericht konnte aber kein Verschulden feststellen.

 Das Land trifft keine Schuld, urteilte das Gericht.

Das Land trifft keine Schuld, urteilte das Gericht.

Foto: DPA

Was am frühen Morgen des 10. Februar 2020 auf ihn zukam, konnte ein Autofahrer aus Bergheim nicht sofort erkennen. Wie ein Blitz schoss ein wildes Ungetüm auf sein Fahrzeug zu; der Fahrer trat in die Bremsen und befand sich unvermittelt in einem Gewirr aus Geäst wieder, unter das er mit seinem Auto verschwand.

Ein Sturm, der an diesem Morgen über die Pappelstraße (L183) in Höhe von Bornheim-Kardorf fegte, hatte eine stattliche, mittelgroße Birke entwurzelt und einen silberfarbenen Ford Focus – Baujahr 2019 – zur Blechruine gemacht. Totalschaden, hieß es später von den Experten. Der Fahrer selbst blieb bei dem Unfall glücklicherweise unverletzt. 

Vor dem Bonner Landgericht hat der Bergheimer jetzt das Land Nordrhein-Westfalen – respektive den Landesbetrieb Straßenbau, Regionaldirektion Rheinbach – auf 14.300,57 Euro verklagt. Der Baum sei durch erheblichen Pilzbefall und auch durch Fäulnis im Wurzelstock in seiner Standfestigkeit stark geschwächt gewesen.

Straßen NRW: Birke war nicht auffällig

Das hätte, so der Vorwurf des Klägers, vom Landesbetrieb erkannt werden müssen. Eine dringend gebotene Pilzbeseitigung sei offenbar unterlassen worden. Damit habe sich das Land NRW eines Verstoßes gegen die Verkehrssicherungspflicht schuldig gemacht und müsse für die Folgen des Unfalls haften.

Die beklagte Behörde jedoch bestreitet: Die Birke habe bei einem Kontrollgang im Herbst 2019 keine Auffälligkeiten gezeigt. Der Baum sei voll begrünt gewesen, Stamm und Krone seien intakt gewesen; auch sei ein normaler Pilzbefall am Stammfuß dokumentiert worden. Äußerlich erkennbare Hinweise, dass unterhalb der Erde kaum noch Wurzelwerk vorhanden war, habe es nicht gegeben. So sei man von der Standfestigkeit des Baumes ausgegangen.

In einem Gütetermin vor der 1. Zivilkammer hatte der Kläger schlechte Karten: Denn seine Behauptung, zwei Mitarbeiter des Straßenbaubetriebs hätten ihm am Unfallort erklärt, dass es am entwurzelten Baum Stammauffälligkeiten gegeben habe, konnte im Prozess von Zeugen nicht bestätigt werden. Auch fand sich die angebliche Diagnose der Baum-Sachverständigen nicht im Unfallbericht der Polizei, wie er in der Klage vorgetragen hatte. Damit blieb der Kläger mit der Behauptung, man hätte bereits am Stamm sehen müssen, dass unter der Erde etwas faul sei, ganz alleine. Auch die Fotos, die er vom Pilzbefall der Unfall-Birke gemacht hatte, ergaben für das Gericht keinen eindeutigen Hinweis.

„Ein Baum darf auch mal umfallen, ohne dass einer was dafür kann oder einen Fehler gemacht hat“, sagte der Kammervorsitzende Stefan Bellin am Ende des Gütetermins. Entsprechend sei der bedauerliche Unfall wohl ein „unvermeidbares Naturereignis“ gewesen, und die Klage des Bergheimers damit aussichtslos. Ein Trostpflaster gab es dennoch für den Bergheimer: Das Land NRW will dem Kläger 200 Euro überweisen.

Am Ende der Verhandlung war es für den Autofahrer aus Bergheim eine sehr teure Klage, auch wenn die Rechtsschutzversicherung eintritt und die Kosten übernimmt: Denn die Prozesskosten, die der klagende Autofahrer jetzt fast alleine tragen muss, belaufen sich auf rund 5000 Euro.

AZ: Landgericht Bonn 1 O 156/20.

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