Anfragen an die Stadt Bornheim Keine weiteren Steuervorteile für Hundehalter in Bornheim

Bornheim · Zurzeit sind Tiere, die aus dem Heim stammen, in Bornheim ein Jahr lang befreit. Ob darüber hinaus eine finanzielle Entlastung möglich ist, darüber diskutiert der Fachausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 17. Mai.

 Zusätzliche Vergünstigungen für Heimtiere lässt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bornheim nicht zu.

Zusätzliche Vergünstigungen für Heimtiere lässt das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Bornheim nicht zu.

Foto: picture alliance / dpa

Bisher sind Bornheimer, die einen Hund aus einem Tierheim adoptiert haben, für ein Jahr von der Hundesteuer befreit. Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses hatten in ihrer April-Sitzung die Stadtverwaltung damit beauftragt, diverse Möglichkeiten eines weiteren Steuervorteils zu prüfen. An diesem Donnerstag, 17. Mai, werden die Ergebnisse im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im Rathaus diskutiert.

Die Ausschussmitglieder wollten wissen, ob die Hundesteuer auch für eine Dauer von zwei Jahren ausgesetzt werden kann. Bedingung: Das Tier muss aus einem Tierheim im Regierungsbezirk Köln stammen, alternativ aus dem Tierheim in Troisdorf. Die Verwaltung errechnete, dass der Einnahmeausfall bei einer Dauer von zwei Jahren 180 Euro bei einem Tier betragen würde und bei zwei Hundehaltungen sogar mehr als das Doppelte: 528 Euro.

Des Weiteren prüfte die Stadtverwaltung auf Anfrage, ob eine Aussetzung auf vier Jahre auszuweiten ist. Laut Vorlage muss an eine gemeinnützige Organisation, die den Tierschutz unterstützt, eine freiwillige Spende von mindestens 300 Euro geleistet werden, und der Hund darf nicht als gefährlich eingestuft sein. Das Ergebnis: Der Einnahmeausfall würde bei einem Tier 360 Euro betragen, bei zwei Hundehaltungen 1056 Euro.

Nach Ansicht der Stadtverwaltung, würde eine „Ausdehnung von Befreiungstatbeständen zu einer weiteren Haushaltsbelastung führen“. Weil die Stadt einen defizitären Haushalt hat und bis 2026 im Haushaltssicherungskonzept (HSK) ist, „ist die Stadt daran gebunden, dass Erreichen eines ausgeglichenen Haushaltes im Jahr 2020 sicherzustellen (...) und die Erzielung von Ertragsüberschüssen muss oberste Priorität haben, um die dauerhafte finanzielle Leistungs- beziehungsweise Handlungsfähigkeit der Stadt zu erlangen“, heißt es weiter. Konkret: Nach Auffassung der Stadtverwaltung sei der vorgeschlagene Steuerausfall haushaltsrechtlich unzulässig.

Stadtverwaltung sieht Änderungen kritisch

Ebenfalls stellten die Kommunalpolitiker die Anfrage, ob all jene von der Hundesteuer befreit werden können, die ein Tier aufnehmen, das mindestens sieben Jahre alt ist oder eine Behinderung hat. Sie wollten ebenfalls wissen, ob die Steuer für den Befreiungszeitraum nachgezahlt wird, wenn der Hund wieder ins Tierheim kommt. Den vorangegangenen Punkt sieht die Stadt ebenfalls kritisch. Ihrer Ansicht nach würden „Steuerbefreiungstatbestände nicht nur den verwaltungsseitigen Arbeitsaufwand zur Bearbeitung und Überwachung von steuerbefreiten Vorgängen erheblich erhöhen“, sondern auch den Grundsatz der Gleichbehandlung aufweichen.

Hundehalter, die ihr Tier nicht aus einem Tierheim im Regierungsbezirk Köln oder aus dem Troisdorfer Heim haben, wären letztlich benachteiligt. Hunde mit Behinderung und solche, die aus dem Tierheim stammen, werden in der erlassenen Hundesteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebunds NRW vom 15. Februar dieses Jahres nicht aufgeführt, weshalb es keine Steuerbefreiung gibt.

Der letzte Punkt der Prüfungsanfrage an die Bornheimer Stadtverwaltung beinhaltet laut Vorlage, „in welcher Form die Aufnahme von Tierheimhunden alternativ finanziell gefördert werden kann“. Auch das sieht die Stadtverwaltung kritisch und stellt klar, dass eine finanzielle Förderung aus städtischem Haushalt eine freiwillige Aufgabe darstelle. Des Weiteren unterliegt die Stadt Bornheim, weil sie sich im HSK befindet, der Auflage, alle freiwilligen Leistungen, die sie erbringt, im Einzelfall zu prüfen. Aus diesem Grund lehnt die Stadtverwaltung eine finanzielle Förderung aus städtischen Mitteln ab.

Der Haupt- und Finanzausschuss tagt am Donnerstag, 17. Mai, im Ratsaal des Bornheimer Rathauses. Beginn der Sitzung ist um 18 Uhr.

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