Situation der Kindergärten in Bornheim Kita-Beiträge in Bornheim steigen

Bornheim · Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Änderung der Satzung. Grund für den Aufschlag sind erhöhte Betriebskosten.

 Der städtische Kindergarten „Haus Regenbogen“ an der Knippstraße: Zuletzt wurden die Beiträge im Jahr 2011 verändert. ARCHIVFOTO: WOLFGANG HENRY

Der städtische Kindergarten „Haus Regenbogen“ an der Knippstraße: Zuletzt wurden die Beiträge im Jahr 2011 verändert. ARCHIVFOTO: WOLFGANG HENRY

Foto: Wolfgang Henry

Nicht schön, aber notwendig. So könnte man die Haltung der Bornheimer Kommunalpolitiker zur Erhöhung der Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege zusammenfassen, die jetzt im Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde.

Begründet wird der Aufschlag unter anderem mit den erhöhten Betriebskosten der Kindertagesstätten, die seit der letzten Anpassung der Elternbeiträge in der Kita-Satzung zum 1. August 2011 um 9,32 Prozent gestiegen sind. Da laut Kinderbildungsgesetz (KiBiz) 19 Prozent der Betriebskosten aus Elternbeiträgen gezahlt werden müssen, argumentiert die Verwaltung, dass der bisherige Deckungsgrad von 15,85 Prozent angesichts der städtischen Haushaltslage einen „freiwilligen Verzicht“ von Erträgen darstelle, der von der Kommunalaufsicht nicht geduldet werde. Nach der beschlossenen Satzungsänderung werden 18,93 Prozent erreicht.

In Workshops waren im Mai die Änderungen im Bereich Kita, Tagespflege und OGS von Vertretern der Elternschaft, den jugend- und schulpolitischen Sprechern der Fraktionen, Vertretern der Grundschulen, der OGS-Träger und der Verwaltung vorberaten worden.

Wie berichtet, liegen die nun beschlossenen Gebührenerhöhungen für den Kita-Bereich und für die Kindertagespflege je nach Einkommensstufe zwischen 16,1 und 19,6 Prozent. Einkommen bis 15 500 Euro bleiben weiterhin beitragsfrei. Darüber hinaus einigte man sich auf eine Neuregelung der Geschwisterermäßigung, nach der für zwei Kita-Kinder jeweils der ermäßigte Satz von 62,5 Prozent fällig wird.

Bisher zahlten Eltern 100 Prozent für das Erst- und 25 Prozent für das Zweitkind. Besucht ein Geschwisterkind bereits die OGS, sind 62,5 Prozent Kita-Beitrag und 75 Prozent OGS-Beitrag zu entrichten. Die Neubemessung der Elternbeiträge für die Kindertagespflege orientiert sich an der U 3-Betreuung in den Kitas.

Der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Ewald Keils (CDU), sowie die Vertreter der Fraktionen dankten der Verwaltung für die Vorbereitung der Satzungsänderung, die mit allen Interessenvertretern intensiv diskutiert wurde.

„Es waren sehr fruchtbare, intensive Diskussionen, aus denen alle Seiten etwas mitgenommen haben“, sagte Keils. „Beitragserhöhungen sind nie vergnügungssteuerpflichtig“, ergänzte Rainer Züge (SPD). Die Verwaltung habe viel Arbeit in die Vorstellung unterschiedlicher Modelle gesteckt, so dass eine gute Abwägung möglich gewesen sei.

Kritik äußerten die stellvertretende Vorsitzende des Jugendamtselternbeirats (JAEB), Anja Eikel, sowie Beisitzerin Nina Weiß an der Kurzfristigkeit, in der sich die Vertreter der Elternschaft in die Thematik einarbeiten und eigene Ideen einbringen konnten. „Manche Eltern trifft die Beitragserhöhung massiv, andere fast gar nicht. Mit mehr Vorbereitungszeit wäre es vielleicht möglich gewesen, die Erhöhung gleichmäßiger zu verteilen“, meinte Eikel.

Zudem bemängelten die Elternvertreter den Zeitpunkt der Satzungsänderung. „Die Stundenkontingente sind bereits gebucht. Wenn den Eltern bewusst gewesen wäre, welche Erhöhung auf sie zukommt, hätten manche ihr die Betreuungszeit vielleicht noch einmal überdacht.“

„Manche Eltern trifft die Beitragserhöhung massiv, andere fast gar nicht"

Anders sah dies Bürgermeister Wolfgang Henseler. Seine Mitarbeiter hätten mit „Hochdampf“ daran gearbeitet, die Daten rechtzeitig zu den Workshops fertigzustellen. Aufgrund der erst vor Kurzem abgeschlossenen Tarifverhandlungen seien aktuelle Kalkulationen zu einem früheren Zeitpunkt gar nicht möglich gewesen.

Auch hätte die Stadt bei einer späteren Beitragserhöhung ein Defizit gemacht – und eine Anpassung während des laufenden Kindergartenjahres sei auch nicht glücklich. „Darüber hinaus denke ich, dass Eltern die Betreuungszeit weniger von den Gebühren, als von ihrer persönlichen Situation abhängig machen“, so Henseler.

Zur Diskussion stand innerhalb der Satzungsänderung auch der Passus, dass Eltern im Falle eines Streiks keinen Anspruch auf Beitragsminderung haben. Die CDU beantragte, diese Aussage aus der Satzung zu streichen. „Damit signalisieren wir, dass wir verantwortungsvoll mit der Frage umgehen und eine Erstattung nicht pauschal ausschließen, denn Bornheim wird ja hoffentlich nicht immer in der Haushaltssicherung bleiben“, erklärte Petra Heller.

Bürgermeister Henseler betonte, dass die Stadt aufgrund der Haushaltssicherung keinen Spielraum habe, Elternbeiträge zu erstatten. „Mit dem Entfernen des Passus aus der Satzung sollten keine falschen Erwartungen verbunden werden.“ Während Vertreter der SPD, der Grünen und der FDP ihr Einverständnis zur Streichung signalisierten, wollte Elisabeth Dingler-Müller (UWG/Forum) den Passus beibehalten und enthielt sich bei der Abstimmung, die einstimmig ausfiel.

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