Weitere Kritik Königstraße in Bornheim: FDP kritisiert Henseler

BORNHEIM · Nach der Kritik der CDU ist nun auch die FDP diesem Beispiel gefolgt. Die SPD sieht sich aber durch Gutachten bestätigt.

Nach der CDU kritisiert auch die FDP die Beanstandung des Beschlusses zum Baustopp auf der Königstraße durch Bürgermeister Wolfgang Henseler (der GA berichtete). "Wir lassen das Schreiben des Bürgermeisters von unseren Anwälten prüfen", sagte der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Koch auf Anfrage.

Auch wendet er sich gegen den Hinweis Henselers auf eine mögliche persönliche Haftung der Ratsmitglieder. "Die Einschüchterungsversuche des Bürgermeisters sind an den Haaren herbeigezogen und lassen uns kalt", so Koch. Gerne lasse man es auf eine Prüfung durch die Kommunalaufsicht ankommen. "Im Sinne der Betroffenen, die auf uns zählen, bleiben wir auf Kurs."

Bürgermeister weist CDU-Kritik zurück

Die SPD sieht sich wiederum durch die Gutachten bestätigt. "Nach meiner Schätzung betrugen die zusätzlichen Kosten bei der Umsetzung des Beschlusses von CDU, FDP und ABB unter Einschluss des Verlustes der Fördergelder etwa zwei Millionen Euro", sagte Fraktionsvorsitzender Wilfried Hanft. Diese Summe würde nun noch überschritten.

Hinzu komme der Aufwand für das beauftragte Anwalts- und Ingenieurbüro "in möglicherweise fünfstelliger Größenordnung". Solche "finanziellen Eskapaden" könne sich Bornheim nicht ansatzweise leisten. Daher fordere er die Ratsmehrheit auf, "ihre Blockadehaltung sofort zu beenden", führte Hanft weiter aus: "Sollte es in der September-Sitzung des Rates zu einer Abstimmung kommen, erwägt die SPD-Fraktion eine namentliche Abstimmung durchführen zu lassen. Jedes Ratsmitglied muss sich hier der Konsequenz seines Handelns bewusst sein."

Zugleich weist Wolfgang Henseler die Kritik der CDU zurück. Die Union hatte unter anderem moniert, dass die Beanstandung erfolgt sei, bevor ihr das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt worden sei.

Dazu Henseler: "Es wurde ohne Angabe einer Rechtsgrundlage und eines konkreten Anlasses ganz allgemein Akteneinsicht auch noch unter Beteiligung von Dritten beantragt." Das sei nicht zulässig. Dies habe man der CDU-Fraktion mitgeteilt und gleichzeitig einen Weg für eine korrekte Akteneinsicht aufgezeigt. Inzwischen seien die Angaben gemacht, die Akteneinsicht könne stattfinden.

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