Staatsanwaltschaft ermittelt Maschinenpistole im Auto von Bornheimer entdeckt

Bornheim/Bad Neuenahr · Bei einem Streit hat ein Bornheimer seinem Gegenüber damit gedroht, mit einer Maschinenpistole zu ihm zu kommen. Wie sich herausstellte, hatte der Mann tatsächlich die angekündigte Waffe bei sich.

 Ein Polizist hält eine Maschinenpistole. Eine solche Waffe ist nun bei einem Bornheimer entdeckt worden.

Ein Polizist hält eine Maschinenpistole. Eine solche Waffe ist nun bei einem Bornheimer entdeckt worden.

Foto: DPA

Wie erst jetzt bekannt geworden ist, hätte ein bereits eine Woche zurückliegender Streit zwischen einem Bornheimer und seinem Kontrahenten ein böses Ende nehmen können. Wie die Polizei dem General-Anzeiger bestätigt hat, drohte der 23-Jährige seinen Kontrahenten aus Bad Neuenahr-Ahrweiler am vergangenen Samstag damit, mit einer Maschinenpistole zu ihm zu kommen.

Daraufhin verständigte der bedrohte Mann die Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler. Als die Polizei bei ihm eintraf, war auch der Bornheimer schon da. Bei der Durchsuchung von dessen Wagen fanden die Polizeibeamten dann sowohl die angekündigte Maschinenpistole als auch Drogen.

Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Koblenz die Durchsuchung der Wohnung des Bornheimers an. Diese nahmen nordrhein-westfälische Polizisten, an die ein Ermittlungsersuchen ging, in der Nacht zum folgenden Sonntag vor.

Der Staatsanwaltschaft zufolge wurden in der Wohnung des Bornheimers weitere Waffen und Drogen gefunden. „Die Ermittlungen dauern an. Insbesondere muss untersucht werden, ob die in der Wohnung sichergestellten Waffen funktionsfähig sind“, teilt der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse mit. Ob echte Waffen oder nicht: Ermittelt wird laut Kruse wegen des Verdachts des unerlaubten Waffenbesitzes ebenso wie wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.

Gemäß der Strafprozessordnung sei die Staatsanwaltschaft verpflichtet zu ermitteln, wenn ihr zureichende tatsächliche Hinweise auf verfolgbare Straftaten bekannt werden. Die Aufnahme von Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft bedeute weder, dass Beschuldigte eines Ermittlungsverfahrens sich tatsächlich strafbar gemacht haben, noch dass für ihre spätere Verurteilung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht. Vielmehr gelte für alle Beschuldigten die Unschuldsvermutung.

Zu weiteren Details der sichergestellten Gegenstände will der Behördenchef sich zum Schutz der Ermittlungen nicht äußern. „Ich bitte um Verständnis“, so Kruse.

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