Region Kottenforst-Ville Mehr Kontrollen beim Kiesabbau

Bornheim · Ein spezielles Monitoring-Konzept soll ab 2014 zur Kontrolle des Quarzkiesabbaus in der Region Kottenforst-Ville eingesetzt werden. Das teilt der Landtagsabgeordnete Achim Tüttenberg mit, der in seiner Eigenschaft als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Regionalratsfraktion kürzlich an einer Infoveranstaltung der Kölner Bezirksregierung zum Thema Monitoring teilgenommen hat.

 Quarzkiesabbau in der Grube Witterschlick.

Quarzkiesabbau in der Grube Witterschlick.

Foto: Wolfgang Henry

Das Konzept soll nach einer Auflage im neuen Regionalplan von der Kölner Bezirksregierung in Zusammenarbeit mit dem Geologischen Dienst des Landes NRW zur Kontrolle des Abbaus von hochreinem weißen Quarzkies erarbeitet werden.

Es soll Antworten auf die Fragen geben, welche rechtlichen Möglichkeiten zur Kontrolle der Lieferströme, vor allem ins benachbarte Ausland, bestehen. Auch die rechtlichen Möglichkeiten zur Kontrolle der Verwendung von Quarzkies sollen aufgezeigt werden. Externes Fachwissen soll nach Möglichkeit für die Erarbeitung des neuen Konzepts einbezogen werden.

"Letztlich wird man für eine wirksame Kontrolle an einer Änderung der gesetzlichen Bestimmungen, vor allem des Bundesberggesetzes, kaum vorbeikommen", betonte Tüttenberg. Die Zuständigkeit dafür liege auf der Bundesebene. "Im Hinblick auf den Export setzt das EU-Recht sehr enge Grenzen."

Schon seit einigen Jahren wird über schärfere Kontrollen beim Quarzkiesabbau diskutiert. Der Landschaftsschutzverein Kottenforst (LSK) begrüßte schon 2011 das geplante Monitoring, das der Regionalrat in Zusammenhang mit der Ausweisung von Konzentrationszonen für den Abbau von Quarzkies einführen wollte.

Das Ziel: Mit dem Monitoring soll der Fortgang des Kiesabbaus in der Region Kottenforst/Ville in den nächsten Jahrzehnten überwacht werden. Der Landschaftsschutzverein Kottenforst verspricht sich davon einen verantwortungsvollen Umgang mit dem wertvollen Rohstoff hochreiner Quarzkies auch seitens der Abbauunternehmen.

Es gelte, über die von den Unternehmen vorgelegten Erfassungsbögen hinaus konkrete Maßnahmen zur Überprüfung einzusetzen, zum Beispiel stichprobenartige Einsicht in Lieferscheine und Rechnungsunterlagen, so der LSK weiter.

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