Kettenanhänger entrissen Keine Bewährung nach Streit auf Mertener Bahnhof
Bornheim/Bonn · Ein 26-Jähriger hatte einem Zwölfjährigen auf dem Bahnsteig in Bornheim-Merten einen Kettenanhänger entrissen. In der ersten Instanz bekam der Mann dafür eine Haftstrafe. Nun versuchte er, eine Bewährungsstrafe zu erreichen – ohne Erfolg.
Vor einer Berufungskammer am Bonner Landgericht ist ein 26-jähriger Bornheimer mit seinem Hauptziel gescheitert: Der mehrfach vorbestrafte Mann wollte nach seiner erstinstanzlichen Verurteilung wegen versuchter räuberischer Erpressung und Raub eine Bewährungsstrafe erreichen. Zwar änderte die Berufungskammer das Amtsgerichtsurteil dahingehend ab, dass der Verurteilte nicht mehr für zwei Jahre und drei Monate in Haft muss, sondern nur noch für anderthalb Jahre. Für eine Aussetzung zur Bewährung mochten sich aber auch die Richter der zweiten Instanz nicht aussprechen. „Sämtliche vorausgegangenen Bewährungen sind fehlgeschlagen“, brachte der Kammervorsitzende den Hauptgrund auf den Punkt. Der Grund sei wohl meist in der Drogensucht des Mannes zu suchen.
Die Tat hatte sich am 14. August 2020 auf einem Bahnsteig des der Haltestelle der Linie 18 in Bornheim-Merten zugetragen: „Glotz nicht so – ich bin kein Nazi“, hatte der Angeklagte einen völlig überraschten, damals zwölfjährigen Jungen angeblafft, der unbeteiligt mit seiner Tante auf den nächsten Zug wartete. Er habe die erhobene rechte Hand des Jungen fälschlicherweise als Nazigruß interpretiert, so der Angeklagte vor Gericht. Mittlerweile wurde klar, dass der Junge den Mann überhaupt nicht gesehen hatte und seiner Tante nur einige interessante Wolkenformationen gezeigt hatte.
Angeklagter gesteht fast alles
Der 26-Jährige beließ es aber auch nicht bei dem unberechtigten Anpfiff. Vielmehr griff er dem Jungen nun an den Hals und soll laut Anklage die Tante aufgefordert haben, ihm wahlweise ihr Handy oder 100 Euro zu überlassen. Andernfalls reiße er dem Kind die Kette vom Hals. Die Frau hatte allerdings wohl kaum eine Chance, der Aufforderung nachzukommen, bevor der Angreifer dem Jungen den Kettenanhänger abriss. Mit beleidigenden Worten und dem eher wertlosen Amulett verließ der Mann dann den Tatort.
Im Grundsatz hatte der Angeklagte sich durchgängig geständig gezeigt, einzig an die Forderung nach Geld oder Mobiltelefon mochte er sich nicht erinnern. Trotz seiner Drogensucht habe er zur Tatzeit nämlich dank einer Erbschaft nicht unter finanziellen Schwierigkeiten gelitten. Der Angriff auf den Jungen täte ihm aber so oder so leid, er habe vor jenem Abend eine Mischung aus Marihuana, Amphetaminen und einer Flasche Jägermeister konsumiert und mehrere Nächte nicht geschlafen.