Prozess Nächtlicher Einbruch endete in einer Verfolgungsjagd

BORNHEIM/BONN · Dieses Szenario dürfte der Albtraum vieler Menschen sein: Nachts wurde eine 29-jährige Herselerin durch merkwürdige Geräusche aus dem Schlaf gerissen. Als dann auch noch die Hunde der Familie anschlugen, stand die Frau auf und ging durchs Haus. Plötzlich öffnete sich eine Tür und ein Einbrecher stand vor ihr.

Der Eindringling, ein 33 Jahre alter und seit langem drogenabhängiger Mann, musste sich jetzt vor dem Bonner Amtsgericht für die Tat in der Nacht auf den 9. Januar dieses Jahres verantworten. Der Angeklagte schilderte, dass er nach dem Konsum von Heroin und Kokain aus Angst vor Entzugserscheinungen auf der Suche nach Diebsgut war.

Ziellos war er von Bonn aus zu Fuß herumgelaufen und schließlich in Hersel gelandet. Nachdem er an mehreren Autotüren erfolglos gezogen hatte, fand er schließlich in einer Einfahrt ein Fahrzeug, das sich öffnen ließ.

Laut dem 33-Jährigen fand er in dem Wagen einen Schlüsselbund. Kurz entschlossen verschaffte er sich Zutritt zu dem Haus, in dem die 29-Jährige mit ihrem Mann und ihren Eltern wohnt. Er schnappte sich ein Handy und eine Geldbörse mit 45 Euro und Ausweispapieren - als plötzlich die Frau vor ihm stand.

Der Angeklagte: "Sie hat mich erschrocken angeguckt und losgeschrien." Da habe er Panik bekommen und sei abgehauen. Bei seiner Flucht hatte der 33-Jährige die Zimmertür hinter sich zugeknallt. Die Folge: Da die Frau ihr Bein im Türrahmen hatte, wurde ihr Knie eingeklemmt.

Sie erlitt eine Prellung und war mehrere Tage arbeitsunfähig. Nachdem der Einbrecher aus dem Haus gelaufen war, setzte er sich ans Steuer des vor dem Haus stehenden Autos und gab Gas. Doch die Polizei war ihm schnell auf den Fersen: Die Familie hatte das Fehlen des Autos sofort bemerkt und die Polizei alarmiert.

In Bonn-Tannenbusch kam es daraufhin zu einer wilden Verfolgungsjagd. Schließlich stellte der 33-Jährige das Auto ab und flüchtete zu Fuß. Allerdings wurde er schnell entdeckt: Er hatte sich samt Beute in einem Altpapiercontainer an einer Schule versteckt. Wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und fahrlässiger Körperverletzung wurde der Angeklagte vom Schöffengericht zu einer Haftstrafe von 16 Monaten verurteilt.

Die Chance einer Bewährung kam bei dem mehrfach einschlägig vorbestraften Mann nicht in Betracht. Der Vorsitzende Richter versuchte dem 33-Jährigen klar zu machen: "Nachts in fremden Häusern rumturnen, muss streng bestraft werden." Es gebe eine "große Anzahl von Leuten, die das nicht verkraftet". Auch die 29-Jährige deutete bei ihrer Aussage an, dass sie das Geschehen noch nicht vollends verarbeitet hat: "Ich hab jetzt noch so mein Problem damit."

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