Entscheidung der Denkmalbehörde Neuer Beschluss zu Bebauungsplan in Hersel nötig

BORNHEIM-HERSEL · Drei Tage, nachdem der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das Gelände des Herseler Sportplatzes und der oberhalb gelegenen ehemaligen Kläranlage gefällt war, erreichte die Stadt Bornheim eine Stellungnahme des Amts für Denkmalpflege des Landschaftsverbands Rheinland (LVR).

 Soll verlegt werden: Der Sportplatz.

Soll verlegt werden: Der Sportplatz.

Foto: Wolfgang Henry

Darin ging es um den nahe gelegenen, denkmalgeschützten Bayerhof dessen Vorrangstellung es bei der Planung zu berücksichtigen gelte. So sei die ursprüngliche Lage der vierflügeligen Hofanlage aus dem frühen 19. Jahrhundert, die zeitweise als Bürgermeisteramt diente, außerhalb der Ortschaft Hersel "erkennbar zu halten". Grundsätzlich stehe einer Bebauung aus Sicht des LVR nichts entgegen, doch solle die Bebauung "in Größe und Gestaltung dem Baudenkmal untergeordnet" sein.

Um den Satzungsbeschluss rechtssicher zu machen, beschloss der Planungsausschuss daher am Mittwoch die Aufhebung des im August gefassten Beschlusses und stimmte erneut über den um die Stellungnahme zur Anregung des Amts erweiterten Satzungsbeschluss ab - genauso wie der letztlich entscheidende Rat am Donnerstag.

Wie berichtet, plant ein Investor die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 30 Wohnungen auf dem Gelände des ehemaligen Herseler Klärwerks. Außerdem soll der Sportplatz verlegt werden, da die Instandhaltungskosten am aktuellen Standort am Rhein wegen der häufigen Überschwemmungen zu hoch sind. Parallel läuft ein Bebauungsplanverfahren für den neuen Sportplatz am Friedhof.

Die Empfehlung des Amts für Denkmalpflege sieht die Stadtverwaltung gewährleistet. Wie sie angab, entstünden die Bauten in einem Abstand von 22 beziehungsweise 29 Metern, und die Traufhöhen blieben unter der des Bayerhofes und den umgebenden Bauten. Die Lage des Hofs sei durch den Bezug zur Flussaue des Rheins und an deren Hochufer bestimmt, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Der offene Bezug bleibe gewährleistet und werde durch den sogenannten Rückbau des Sportplatzes sogar verstärkt.

All dem zum Trotz diskutierten die Kommunalpolitiker im Planungsausschuss jedoch gar nicht über den Denkmalschutz. Vielmehr wollte Jörn Freynick (FDP) wissen, ob die Bayerstraße im Zuge der Neubauten ausgebaut wird und ob die Anlieger an den Kosten beteiligt werden. Es bleibe dabei, was er in der letzten Sitzung des Planungsausschusses gesagt habe, entgegnete der Technische Beigeordnete Manfred Schier: "Die Straße wird ausgebaut, und die Anlieger werden satzungsgemäß an den Kosten beteiligt."

Auch Ute Kleinekathöfer (SPD) wandte sich gegen eine Sonderbehandlung der Bayerstraße. "Es kann keine Lex Bayerstraße geben", sagte sie. Wie überall, wo Straßen erneuert werden, bekämen die Anwohner eine verbesserte Straße und müssten wie überall auch dafür bezahlen. Schließlich stimmte der Ausschuss erneut mit den beiden Gegenstimmen der FDP für die Änderung des Bebauungsplans - so wie auch der Rat.

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