ÖPNV im Linksrheinischen RVK startet Testphase für Body-Cams

Rhein-Sieg-Kreis · Vier Body-Cams werden in den nächsten zwölf Monaten von der RVK testweise eingesetzt. Damit will das Nahverkehrsunternehmen die Sicherheit erhöhen. Das müssen ÖPNV-Nutzer wissen.

Servicemitarbeiter der RVK sind ab September mit Body-Cams ausgerüstet, zunächst testweise.

Foto: RVK

Mit Beginn des Septembers setzt das Nahverkehrsunternehmen Regionalverkehr Köln (RVK) Body-Cams ein. Das teilte die RVK am Mittwoch mit. Dies geschehe, „um die Sicherheit der Fahrgäste und des eigenen Personals vor Beleidigungen und tätlichen Angriffen zu schützen“, wie es in der Mitteilung heißt. Passieren soll das im gesamten Verkehrsgebiet, also auch im linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis. RVK-Linienbusse fahren dort mit 800er-Nummern.

Ziel ist die Deeskalation

Body-Cams (deutsch: Körperkameras) sind sichtbar getragene Videokameras, die der Dokumentation von Einsätzen dienen. Laut RVK werden zunächst vier Body-Cams in einem zwölfmonatigen Feldversuch auf ihre Akzeptanz, Wirtschaftlichkeit, Umsetzbarkeit und technische Optimierung erprobt. Zum Einsatz kommen sie bei den RVK-Serviceteams. Wie Pressesprecherin Agnes Schumacher auf GA-Nachfrage erläuterte, handelt es sich dabei um die Mitarbeiter, die unter anderem Fahrkarten kontrollieren. Fahrpersonal werde nicht mit solchen Geräten ausgestattet, sagte sie weiter.

„Wir hoffen, dass der Einsatz deeskalierend wirkt und viele Täter davon abschreckt, handgreiflich zu werden,“ teilte Frank Kleinert, RVK-Fachbereichsleiter Kundenservice, mit. „Die Body-Cams zeichnen nicht sofort auf, jedoch sieht sich der Täter auf dem Front-Display mit Spiegelfunktion selbst und schreckt so hoffentlich vor weiteren Taten ab“, so Kleinert weiter.

Sollte es zu einem Notfall kommen, würden die Servicemitarbeiter darauf hinweisen, dass sie gleich eine Videoaufnahme starten, heißt es von der RVK weiter. Die Aufnahmen erfolgen nach Unternehmensangaben nur in RVK-Bussen sowie an angrenzenden Haltestellen.

Das Videomaterial soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben gespeichert und anschließend automatisch gelöscht werden. Die Aufnahmen sind laut RVK rechts- und beweissicher und somit auch vor Gericht verwendbar. Menschen, die mittels Body-Cam aufgenommen werden, erhielten im Nachgang eine sogenannte Betroffenheitskarte, auf der über die datenschutzkonformen Sicherungsmaßnahmen und Datenschutzgrundsätze informiert werde.