Verhandlung am Landgericht Bonn Online-Betrüger aus Bornheim zeigt Polizei nach Hausdurchsuchung an

Bornheim/Bonn · Ein Ehepaar aus Bornheim soll im großen Stil Geld für nicht existierende Waren kassiert haben. Der Mann soll seine Opfer und die Polizei beschimpft haben. Ausgerechnet die Beamten hätten ihn „bestohlen“, so die Behauptung.

Ein Mann aus Bornheim soll versucht haben, sich eine Existenz mit Online-Betrügereien aufzubauen. Kurios: Die Polizei zeigte er wegen „Diebstahls“ an (Symbolbild).

Ein Mann aus Bornheim soll versucht haben, sich eine Existenz mit Online-Betrügereien aufzubauen. Kurios: Die Polizei zeigte er wegen „Diebstahls“ an (Symbolbild).

Foto: DPA

Mit einem schillernden Fall wird sich demnächst das Bonner Landgericht befassen: Die Staatsanwaltschaft wirft einem Bornheimer Ehepaar eine längere Liste von Straftaten vor. Der Ehemann soll versucht haben, seinen Lebensunterhalt mit Online-Betrügereien zu bestreiten. Seiner 61-jährigen Ehefrau wird Beihilfe zu den Straftaten vorgeworfen, weil sie ihrem Mann ihr Konto zur Verfügung stellte, obwohl sie um seine strafbaren Deals wusste. Doch damit nicht genug: Dem vielfach und einschlägig vorbestraften Bornheimer wird neben gewerbsmäßigem Betrug in 48 Fällen auch noch Urkundenfälschung, Beleidigung, vorsätzliche Körperverletzung, falsche Verdächtigung sowie versuchte Nötigung zur Last gelegt.

Kern der Anklage bilden 48 Betrugsfälle, von denen vier gescheitert sein sollen. Ihren Anfang genommen haben soll die Betrugsserie mit einem Online-Handel für Pflanzen und Gartenbedarf. Im September 2019 sollen mehrere Kunden insgesamt sechs Pflanzen für den stolzen Preis von 582 Euro auf der eigens eingerichteten Webseite des Bornheimers bestellt haben. Verschickt wurde das kostspielige Grün aber offenbar nie. Spätestens Ende 2019 soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, seinen Lebensunterhalt dauerhaft mit dem Verkauf nicht existierender Waren über ein Online-Auktionshaus zu verdienen. Dazu verwendete er, wie die Ankläger glauben, gefälschte Personendaten. Seine Ehefrau soll ihr Konto für die eingehenden Zahlungen zur Verfügung gestellt haben.

Von der Kaffeemaschine bis zum Laubbläser

Das Angebot war bunt und reichte von einer Espressomaschine samt Kaffeemühle für 925 Euro über Markenkoffer und Mobiltelefone bis hin zu Laubbläsern. Offenbar war sich der Angeklagte auch nicht zu schade, seine Opfer zu beleidigen, wenn diese die Waren anmahnten oder ihr Geld zurückforderten. Der Angeklagte soll zudem nicht nur bei ihm bestellte Waren nicht geliefert, sondern in ähnlich vielen Fällen auch von ihm selbst anderswo bestellte Waren nicht bezahlt haben. Dabei reicht das Spektrum von teuren Weinen über Herrenbekleidung bis hin zu einem Fernseher. Der gesamte entstandenen Schaden soll sich auf rund 15.000 Euro summieren.

Der erste Anklagepunkt drehte sich allerdings um die Bestellung von 2000 Litern Heizöl an den damaligen Wohnort der Familie in Rheinbach. Weil sich der Tankwagenfahrer weigerte, die Lieferung zum Preis von 1378 Euro ohne Bezahlung in den Keller zu pumpen, leistete der Sohn des Angeklagten eine symbolische Anzahlung von 20 Euro. Dabei blieb es dann aber auch, und der Ölhändler musste sich juristische Unterstützung suchen. Wenn es denn stimmt, was die Staatsanwaltschaft glaubt, dann rief der Angeklagte den Rechtsanwalt seines Gläubigers mitten in der Nacht an und hinterließ auf dessen Anrufbeantworter wüste Beschimpfungen. Einige Zeit später soll er den Lieferanten noch persönlich am Telefon beschimpft haben.

Polizei nach Durchsuchung angezeigt

Die Anklage wegen falscher Verdächtigung kassierte der Angeklagte im Nachgang zu einer Durchsuchung der Polizei in seiner Wohnung. Nachdem die Beamten das Haus wieder verlassen hatten, zeigte er die Polizisten nämlich wegen Diebstahls an. Er beschuldigte die Beamten, aus seinem Badezimmer eine teure Markenuhr im Wert von 11.000 Euro gestohlen zu haben.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizisten wurde jedoch schnell mangels Tatverdacht wieder eingestellt. Parallel dazu musste sich die Familie eine neue Bleibe suchen, da eine Räumungsklage lief. In diesem Zusammenhang soll der Angeklagte zwei Vertreter einer Hausverwaltung beschimpft, getreten und geschlagen haben.

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