Widdig Ortsvorsteher will Einzelhandel an die L300 holen
Widdig · Auf der Haben-Seite des Rheinortes Widdig steht eine ganze Menge: Die Nähe zum Rhein und der damit verbundene Naherholungswert; eine gute Verkehrsanbindung nach Köln und Bonn dank der Stadtbahnlinie 16 und der nahen Autobahn 555; ein reges Vereinsleben und eine aktive Dorfgemeinschaft.
Man lebt nicht schlecht in Widdig. Doch einen Punkt gibt es, der wohl den meisten Bewohnern schon mal einen Fluch entlockt hat: das Fehlen eines Lebensmittelgeschäfts.
Konrad Velten, seit drei Jahren Ortsvorsteher des 1900-Seelen-Dorfes, würde das gerne ändern. Erste Erfolge kann er schon verbuchen - doch er formuliert vorsichtig: "Ich will keine Versprechungen machen, die ich nicht halten kann." Und deutet an: "Wesentliche Schritte sind noch zu bewältigen, aber wir sind auf einem guten Weg."
Das letzte Lebensmittelgeschäft in Widdig hat vor 20 Jahren geschlossen. Heute gibt es nur noch einen Hofverkauf, der frisches Obst und Gemüse anbietet. Zwei weitere Bauern beschränken sich auf saisonale Waren wie Spargel und Erdbeeren. Lediglich die Tankstelle an der Kölner Landstraße L 300 bietet Lebensmittel für den Notfall an.
Die meisten Widdiger orientieren sich nach Hersel, das mit drei Supermärkten gut aufgestellt ist. Auch Urfeld ist eine Alternative. "Aber dorthin muss man erst mal kommen", stellt Velten fest, für den die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes in Widdig ein "Lückenschluss" wäre. Auf der Suche nach einem geeigneten Grundstück ist der Ortsvorsteher bereits fündig geworden.
"Die Lage an der L 300 ist sehr günstig, außerdem liegt die Haltestelle der Straßenbahn in unmittelbarer Nähe", berichtet er. "Ein positives Gutachten der BBE-Handelsberatung liegt schon vor." Die drei Grundstückseigentümer seien zum Verkauf bereit, ein Investor bereits gefunden. Auch die Zufahrtsregelung scheint mit dem Landesbetrieb Straßenbau geklärt.
Lediglich die Bezirksregierung Köln könne dem Vorhaben noch einen Riegel vorschieben: Denn das begehrte Grundstück liegt im sogenannten "Außenbereich". Planungsrechtlich ist das ein Bereich, unter den alle Grundstücke fallen, die nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans liegen und die auch nicht zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil gehören.
"Hier bedarf es einer Änderung des Flächennutzungsplans", erklärt Velten. Dass der Bornheimer Rat dem Vorhaben Steine in den Weg legen wird, glaubt Velten nicht. "Das Projekt ist mir ein großes Anliegen und ich hoffe wirklich sehr, dass es verwirklicht werden kann."