Nach Streit um Roisdorfer Martinimarkt OVG fordert engere Auslegung des NRW-Ladenöffnungsgesetzes

Bornheim · Im Streit um den Roisdorfer Martinimarkt und die untersagte Öffnung der beiden Möbelhäuser legt das OVG Münster eine schriftliche Begründung zum Urteil vor.

 Beim Martinimarkt blieben die Geschäfte geschlossen.

Beim Martinimarkt blieben die Geschäfte geschlossen.

Foto: Matthias Kehrein

Ladenöffnungen müssen gut begründet sein

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