Bornheim Pferde sollen Pfingstrosen eines Blumenhändlers aufgefressen haben

Bornheim/Bonn · Auf einem unvorhergesehen Ausflug fanden zwei Pferde in Bornheim ein Pfingstrosenfeld - und sollen sich offenbar satt gefressen haben. Jetzt fordert der Blumenhändler vor Gericht Schadenersatz von der Halterin.

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Ob es Abenteuerlust oder Appetit war, lässt sich nicht mehr feststellen: Jedenfalls fanden in den frühen Morgenstunden des 23. Mai vergangenen Jahres zwei Pferde den Weg von ihrer Weide auf einen Feldweg. Nach rund 300 Metern kamen sie dann an einem Grundstück vorbei, das ihnen offenbar die Aussicht auf etwas Abwechslung beim Frühstück verhieß. Nun verklagt dessen Pächter die Pferdehalterin vor dem Bonner Landgericht auf Schadenersatz. Denn: Die beiden Pferde sollen dessen Pfingstrosenplantage mit mehr als 6000 zartrosa blühenden, fast erntereifen Stauden abgegrast haben.

Der klagende Blumengroßhändler gab an, dass sich die Tiere rund anderthalb Stunden in seiner Pflanzung aufgehalten und dort den größten Teil der Stauden aufgefressen hätten. Gleichwohl konnte der Mann die genaue Zahl der verputzten Gewächse nicht angeben. Seinen Angaben nach sollen es mindestens 320 Pfingstrosen gewesen sein. Bei den Blumen habe es sich um die Sorte „Command Performance“ gehandelt, deren Blütenfarbe im Blühverlauf von korallenrot über pink zu einem blassen Lachston wechselt. „Command Performance“ ist eine Premiumsorte, die sich durch eine lange Haltbarkeit auszeichnet.

Geschädigter fordert Schadensersatz in Höhe von 6500 Euro

Das konnten die Pflanzen aber nicht mehr unter Beweis stellen und so fordert der Mann jetzt gut 6500 Euro von der Pferdehalterin. Knapp 4500 Euro veranschlagt er für Entsorgung und Neupflanzung. Dazu kommen je 500 Euro an entgangenen Verkaufserlösen für vier Jahre. Drei Jahre benötigten die Päonien nämlich, bis die Blüten nach der Pflanzung der Stauden schnittreif seien.

Die Beklagte hingegen wandte ein, dass es sich bei der Wiese mitnichten um eine Plantage handle. Sie habe in dem rund 5000 Quadratmeter großen Areal lediglich eine Fläche mit Gräsern und Wildblumen gesehen, auf der vereinzelt Pfingstrosen geblüht hätten. Die Pflanzen hätten unter starkem Konkurrenzdruck anderer Pflanzen gestanden und die Schäden hätten auch von Spaziergängern oder Hunden herrühren können.

Umzäunung der Weide war laut Beklagter in Ordnung

Um ihre Behauptung zu belegen, habe sie Fotos gemacht, auf denen man sehe, dass es sich um keinen Kulturbestand handele. Die Umzäunung ihrer eigenen Pferdeweide habe sie noch kurz vor dem Ausbruch inspiziert und für ordnungsgemäß befunden. Sie könne sich den Ausflug ihrer Tiere nur so erklären, dass Dritte sich an der Umfriedung zu schaffen gemacht hätten. Wie der Streit ausgeht, muss nun im kommenden Monat ein Zivilrichter am Bonner Landgericht entscheiden.

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