Ärger um Zaun und Hecke Posse um Anträge zur Grauen Burg in Bornheim-Sechtem

Bornheim · Anträge als Verzögerungs- und Verteuerungstaktik: Diese Erfahrung hat der Eigentümer der Grauen Burg in Sechtem gemacht, als er einen maroden Zaun erneuern und eine Hecke anpflanzen wollte.

 An der Grauen Burg in Bornheim-Sechtem gibt schon seit zwei Monaten Streit um einen Zaun und eine Hecke.

An der Grauen Burg in Bornheim-Sechtem gibt schon seit zwei Monaten Streit um einen Zaun und eine Hecke.

Foto: Axel Vogel

Zahlreiche E-Mails wechselte Manfred Mußmann mit dem Umwelt- und Naturschutzamt des Rhein-Sieg-Kreises, der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Bauamt der Stadt Bornheim. Nach mehreren Wochen wurde positiv über die von ihm gestellten Anträge entschieden.

Am Donnerstag begannen die Arbeiten zur Errichtung eines neuen Gittermattenzauns an der Graue-Burg-Straße. Gegenstand der Diskussion zwischen Eigentümer und Behörden war dabei nicht nur die Höhe der neuen Abgrenzung zum abschüssigen Wassergraben, auch die Wahl des Ligustrum vulgare an der Straßenseite führte zu einem detaillierten Gedankenaustausch – für den 70-jährigen Mußmann Spiegel einer Behörden-Posse. Denn der 80 Meter lange Zaun mit einer Höhe von 1,73 Meter wurde letztlich ebenso genehmigt wie die Anpflanzung des neuen Gehölzes – mit Mehrkosten für den Grundstücksbesitzer.

Zur Vorgeschichte: Der bisherige Zaun, von einer Brombeerhecke überwuchert, war an mehreren Stellen angerostet, die Sicherheit in Richtung Wassergraben war nicht mehr geboten. Den Zaun sollte eine neu gepflanzte Ligusterhecke an der Straßenseite verdecken. Ohne Genehmigung ließ Mußmann Anfang März den alten Maschendrahtzaun entfernen. Im Rahmen der Arbeiten wurden dabei vier nicht mehr standfeste Birken gefällt.

Die Gehölzbeseitigung Ende Februar / Anfang März war für eine Nachbarin Grund genug, den Vorfall beim Kreis anzuzeigen und eine Überprüfung auf deren Richtigkeit zu fordern. Die Kreisverwaltung stellte zunächst einmal die Genehmigungspflicht für die beiden geplanten Maßnahmen fest, besonders da „das Flurstück durch den Landschaftsplan 2 Bornheim als Geschützter Landschaftsbestandteil (GLB) Außenanlage Graue Burg ausgewiesen ist“.

Eine Begründung, die für Mußmann, der das 9000 Quadratmeter große Grundstück samt Gebäude 2011 gekauft hat, bis heute nicht nachzuvollziehen ist. Denn bis zum 4. März habe er gar nicht gewusst, dass sein Grundstück Teil des kleinsten Landschaftsschutzgebietes ist, das ihm überhaupt bekannt sei.

Außerdem machte Siegburg in seinen Schreiben noch einmal klar, dass es verboten sei, in einer Außenanlage Zäune und andere Einfriedungen anzulegen und daher die Pflanzaktion in Sechtem bis zu einer Entscheidung des nun vorzulegenden Antrags auszusetzen sei. Dabei ging es nicht nur um eine Entscheidung des Kreises. „Mir wurde gesagt, dass auch Bornheimer Behörden wie das Bauamt sowie die Untere Denkmalsschutzbehörde ein Wörtchen mitzureden haben“, blickt Mußmann auf den komplizierten Weg zur Genehmigung zurück.

Einig waren sich Kreis und Stadt dabei auch nicht über die Definition einheimischer Pflanzen. Denn Liguster gilt beim Kreis – im Unterschied zur 2015 modifizierten Liste Bornheims – nicht als hiesiges Gehölz. Der Kreis hat der Ligusterhecke zugestimmt, „weil sich diese direkt an der Grenze zum Innenbereich befindet und da keine negativen Beeinträchtigungen auf den GLB zu erwarten sind“.

Wartezeit „kostspielig“

Als „kostspielig“ bezeichnet Mußmann die Wartezeit. Denn „nicht nur die Genehmigung der Anträge kostete mich Geld. Auch der in dieser Zeit aufgestellte Bauzaun war nicht umsonst“. Gegenteiliger Meinung ist da die Stadt, denn von der Antragstellung bis zu den Bescheiden sei es ausgesprochen schnell gegangen, zumal auch noch das LVR-Amt für Denkmalpflege und der Landschaftsbeirat ihr Okay geben mussten.

Aus dem Projekt „Zaun und Hecke“ wird Manfred Mußmann seine ganz persönlichen Konsequenzen ziehen. Bei einer derartigen Überfrachtung mit Vorgaben und Antragsgeboten werde er in Zukunft keine Anträge mehr stellen.

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