Fahrradweg nach Bonn Radpendlerroute Bornheim nimmt weitere Hürde

Bornheim · Die Stadt Bornheim hat einen Bebauungsplan für die Grundstücke entlang der Linie 18 beschlossen. Im Notfall kann sie so Grundstückseigentümer enteignen, die nicht verkaufen wollen.

 Entlang der Linie 18 soll die Radpendlerroute verlaufen.

Entlang der Linie 18 soll die Radpendlerroute verlaufen.

Foto: Axel Vogel

Drei Bebauungspläne sind in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) am Donnerstagabend ein Stück vorangekommen: für die Radpendlerroute nach Bonn, Wohnungen im Zentrum und eine Lagerhalle der Firma Kersia. Die Besonderheit der Beschlüsse: Sie sind direkt gültig und benötigen nicht wie sonst eine Bestätigung durch den Stadtrat. Dieser wird wegen der Pandemie erst einmal nicht tagen.

Radpendlerroute Aeltersgasse, Bornheim-Ort: Der Bau der Radpendlerroute von Bornheim nach Bonn verzögert sich, weil die Stadt Bornheim noch nicht alle dafür benötigten Grundstücke im Zentrum besitzt. Um im Notfall ein Enteignungsverfahren einleiten zu können, muss die Stadt, wie berichtet, vorher einen Bebauungsplan für die entsprechenden Grundstücke aufstellen. Diesen Plan Bo 44 aufzustellen, beschloss der HFA nun in seiner Sitzung.

Konkret geht es um den Bereich der unbebauten Hangkante zwischen Siefenfeldchen und Aeltersgasse, neben den Gleisen der Stadtbahnlinie 18. Der beigeordnete Manfred Schier betonte, dass mit allen Grundstücksbesitzern mehrfach gesprochen worden war, die Motive einiger weniger, nicht zu verkaufen, aber nicht deutlich geworden seien. „Wir wollen mit dem Bebauungsplan öffentlich klarmachen, dass hier wichtige Infrastruktur auf den Weg gebracht wird. Wir hoffen, damit auch noch die letzten Eigentümer überzeugen zu können, ihre Grundstücke zu verkaufen“, sagte Schier.

Wohnungsbau, Bornheim-Ort: Der Eigentümer eines Grundstücks an der Ohrbachstraße im Herzen von Bornheim will dort laut dem Beigeordneten Schier 15 freifinanzierte, altersgerechte Wohnungen bauen. Drei Mehrfamilienhäuser mit je zwei Geschossen sollen entstehen. Dafür hatte die Stadt schon 2018 beschlossen, den Bebauungsplan Bo 17 aufzustellen.

„Bo 17 ist das, was wir alle wollen. Eine bessere Lage gibt es nicht“, fand CDU-Mann Lutz Wehrend. „Das ist eine Verdichtung im Innenbereich, der man zustimmen sollte, bevor man in der Außenlage weitere Flächen entwickelt“, sagte Wilfried Hanft (SPD).

Der HFA beschloss deswegen, den rechtlich notwendigen nächsten Schritt zu gehen und den Plan in die Offenlage zu geben. Einen Antrag der Grünen lehnte der Ausschuss jedoch ab. Die Fraktion hatte gefordert, den Eigentümer zu verpflichten, Dächer mit bis zu 15 Grad Neigung zu begrünen, es sei denn, sie verfügen über Solaranlagen. Den übrigen Fraktionen war das aber ein zu großer Eingriff in den Privatbereich. Die Verwaltung werde aber zumindest Kontakt zum Investor aufnehmen, um ihm eine entsprechende Begrünung zu empfehlen.

Firma Kersia, Sechtem: Die Firma Kersia will ihren Standort in Sechtem zwischen Marie-Curie-Straße und Gewerbegebiet Sechtem um eine zusätzliche Lagerhalle erweitern. Die dafür vorgesehene 5000 Quadratmeter große Rasenfläche ist laut Beigeordnetem Schier bereits im Besitz der Firma, durfte wegen magelnder Bauleitplanung aber nicht bebaut werden. Die Firma stellt Mittel für die Lebensmittelhygiene her. „Gerade in der heutigen Zeit weiß man diese Dinge sehr zu schätzen“, sagte der Beigeordnete.

Die Grundlage für weitere Bebauung will die Stadt deswegen mit dem Bebauungsplan Sechtem 11 schaffen. Bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung waren keine Stellungnahmen von Einwohnern eingegangen. Der HFA beschloss, auch diesen Plan in die einmonatige Offenlage zu geben. Einen Antrag der Grünen, die Firma zu verpflichten, neben dem Dach auch noch die Fassade zu begrünen, lehnte der Ausschuss mit zwölf Nein- zu zehn Ja-Stimmen ab.

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