Prozess am Landgericht Räuber und „Türöffner“ für Überfall auf Bornheimer Spielhalle verurteilt

Bornheim/Bonn · Das Bonner Landgericht hat die Männer, die im August eine Spielhalle in Bornheim überfallen haben, zu fünfeinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Der 42-jährige Komplize, der dem Räuber die Hintertür geöffnet hatte, hatte sich zunächst als Zeuge ausgegeben.

 Das Bonner Landgericht hat zwei Männer wegen eines Überfalls auf eine Spielhalle zu Haftstrafen verurteilt.

Das Bonner Landgericht hat zwei Männer wegen eines Überfalls auf eine Spielhalle zu Haftstrafen verurteilt.

Foto: dpa/Arne Dedert

Der Versuch nach der Tat den unbeteiligten Zeugen zu spielen, ging gründlich daneben: Weil er seinen Komplizen durch eine Hintertür in die Spielhalle einschleuste, die dieser dann mit einem Messer bewaffnet ausraubte, wurde ein 42-jähriger Mann aus Bornheim am Mittwoch in Bonn zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Das Gericht befand beide Angeklagte des besonders schweren Raubes sowie der besonders schweren räuberischen Erpressung für schuldig. Anders als bei dem 34-jährigen Haupttäter, der für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis muss, setzte das Gericht die Strafe des „Türöffners“ allerdings zur Bewährung aus. Der Haupttäter muss sich außerdem einer Drogenentziehungsmaßnahme unterziehen.

Die Männer kannten sich bereits aus frühen Jugendtagen. Während der 42-jährige Bornheimer sich bis zur Tat nichts zuschulden kommen gelassen hatte, fiel sein Freund schon öfter durch teilweise einschlägige Vorstrafen auf: Zwei jeweils zweieinhalbjährige Haftstrafen wegen Raubdelikten hatte er vollständig verbüßt. Aus der letzten war er gerade einmal zwei Monate vor der am Mittwoch verurteilten Tat entlassen worden.

„Vorstrafen hat er nicht, aber trotzdem ein Problem“, begann die Vorsitzende Richterin die Urteilsbegründung mit Blick auf den 42-Jährigen. Der Mann sei nämlich spielsüchtig und habe größere Schulden. Auf den 34-jährigen drogensüchtigen Mittäter wartete die Ausweisung und offenbar wollte er mit dem Überfall seine Reisekasse aufbessern.

Unklar, wer wen zur Tat überredete

Wer dann wen zu der Tat überredete, konnte das Gericht allerdings nicht klären. Zwar hatten schließlich beide Männer mit einem Geständnis zur Aufklärung des Falls beigetragen, aber in diesem Punkt widersprachen sich die beiden. Sein Freund habe ihn angestiftet, hatte der 34-Jährige angegeben.

So viel steht fest: Am Abend des 17. August vergangenen Jahres wollten die Angeklagten gemeinsam die Spielhalle ausrauben (der General-Anzeiger berichtete). Während sein Freund bereits in die Spielhalle hinein ging, wartete der 34-Jährige im Keller der nahe gelegenen Wohnung seines Kumpels und vertrieb sich die Zeit mit ausgiebigem Kokainkonsum.

Offenbar hatten die beiden verabredet, sich per SMS zu verständigen, wann der 42-jährige Mann seinem Komplizen von innen die Tür öffnen sollte. Da die Spielothek nur bis ein Uhr morgens geöffnet hatte, wurde der Mann im Keller im Laufe der Stunden langsam ungeduldig. „Hinten oder vorne – gib mir mal ’ne Antwort“, schrieb er seinem Freund aufs Handy und wies zudem darauf hin, dass er die Nachricht löschen solle.

„Hinten“ lautete die Antwort und der 34-jährige Mann begab sich vermummt und mit einem Messer ausgerüstet zügig vor den Hintereingang der Spielhalle, der von außen verschlossen war. Dort ließ ihn der 42-Jährige wie verabredet hinein, wo der Räuber den Mitarbeiter erst zur Herausgabe von 500 Euro aus der Kasse nötigte.

Danach drängte er ihn, weitere 2500 Euro aus dem Safe zu holen, bevor er sich aus dem Staub machte. Dass sein Freund ein unbeteiligter Zeuge sein könnte, glaubten ihm die Ermittler nicht allzu lange: Letzten Endes gab es niemand anderen, der dem Räuber hätte die Hintertüre öffnen können.

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