Verwaltungsgericht Köln Reithalle in Roisdorf kann gebaut werden

BORNHEIM-ROISDORF · Dem Bau einer Reithalle in Roisdorf steht nichts mehr im Weg. Wie der Rhein-Sieg-Kreis mitteilte, hat das Verwaltungsgericht Köln bei einem mündlichen Termin gestern einen Schlussstrich unter den Streit um das Bauvorhaben gezogen.

 Uwe Heynmöller vor seinem Grundstück in Bornheim-Roisdorf. Dort möchte er eine Reithalle errichten.

Uwe Heynmöller vor seinem Grundstück in Bornheim-Roisdorf. Dort möchte er eine Reithalle errichten.

Foto: HANNAH SCHMITT

Wie der GA berichtete, möchte Uwe Heynmöller im Landschaftsschutzgebiet in der Nähe des Heimatblicks eine Reithalle mit Nebengebäude errichten.

Dafür ist nach Angaben des Kreises eine Ausnahmeerlaubnis der unteren Landschaftsbehörde der Kreisverwaltung erforderlich. Diese war nach einer Prüfung aller Unterlagen und durchgeführten Ortsterminen im Jahr 2012 erteilt worden. Nach einer Intervention des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte die Bezirksregierung Köln jedoch den Kreis im Jahr 2013 angewiesen, die Ausnahmeerlaubnis zurückzunehmen und damit den Neubau abzulehnen. Der Kreis war nach eigenen Angaben der Weisung gefolgt, gegen die Rücknahme der Ausnahmeerlaubnis habe Heynmöller dann vor dem Verwaltungsgericht geklagt.

Dort wurde nun ein Vergleich getroffen, gegen den laut Kreis auch die Bezirksregierung keine Einwände erheben wird. Wie der Kreis weiter mitteilt, werde nun zum einen der Bescheid aufgehoben, mit dem der Rhein-Sieg-Kreis die eigentlich schon erteilte Ausnahmeerlaubnis für den Neubau zurückgenommen hatte. Zum anderen verzichteten die Kläger auf eventuelle Schadenersatzforderungen gegen den Kreis. Die ursprüngliche Ausnahmeerlaubnis des Kreises sei somit rechtskräftig.

Der Rhein-Sieg-Kreis sieht damit seine ursprüngliche Rechtsauffassung bestätigt. "Wir haben damals sehr sorgfältig geprüft und hielten das Vorhaben sowohl vom Standort als auch von der Wirkung auf das Landschaftsbild her für vertretbar", erläutert Kreis-Umweltdezernent Christoph Schwarz. Präzedenzwirkung habe dieser Vergleich nicht, so Schwarz weiter: "Jede Entscheidung hängt vom Einzelfall ab, da machen wir es uns nicht einfach."

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