Kontrollen in Walberberg Mountainbiker fahren querfeldein durchs Naturschutzgebiet

Bornheim-Walberberg · In einem Naturschutzgebiet bei Bornheim-Walberberg gibt es Ärger um Mountainbiker. Der Rhein-Sieg-Kreis hat nun reagiert.

 Das Naturschutzgebiet „Keltischer Ringwall und Kerbtal“ liegt bei Walberberg.

Das Naturschutzgebiet „Keltischer Ringwall und Kerbtal“ liegt bei Walberberg.

Foto: Christoph Meurer

Mit neuen Schildern weist der Rhein-Sieg-Kreis als zuständige Behörde auf die Einhaltung der Regeln im Naturschutzgebiet „Keltischer Ringwall und Kerbtal“ bei Bornheim-Walberberg hin. Wie in allen Naturschutzgebieten darf abseits der Wege weder gegangen noch gelaufen oder geritten werden. Hunde müssen angeleint bleiben, Pflanzen dürfen nicht beschädigt sowie das Wild nicht gestört werden – und der Müll gehört selbstverständlich nicht in die Natur.

Nach Angaben des Kreises gibt es im Kerbtal allerdings ein Problem mit Menschen, die auf ihren Mountainbikes querfeldein unterwegs sind. Mit ihren Fahrrädern zerstörten sie geschützte Bereiche und verursachten durch häufiges Befahren Bodenerosionen, heißt es in einer Mitteilung des Kreises.

Problem besteht seit Jahren

Wie Antonius Nolden von der Pressestelle des Kreises auf Nachfrage des General-Anzeigers erläutert, besteht das Problem bereits seit einigen Jahren. Das Waldgebiet südwestlich von Walberberg in Richtung Merten sei eine beliebte Strecke. Mehrere Menschen hätten sich in der Sache an den Kreis gewandt, so Nolden.

In dem Gebiet befindet sich auch die Aldeburg, eine frühmittelalterliche Höhenburg beziehungsweise Ringwallanlage, auch Fluchtburg genannt. Unklar ist, ob die Anlage mit dem bis zu vier Meter hohen Ringwall aus keltischer und fränkischer Zeit stammt. „Besuchen Sie die Aldeburg über den hinter der Kitzburger Mühle zu erreichenden Weg und kehren Sie nach Ihrem Besuch um.

Bußgelder drohen

Betreten Sie das Schutzgebiet darüber hinaus nicht“, sagt Christoph Rüter vom Amt für Umwelt- und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises appellierend an die Menschen, die dort unterwegs sind. Das Betreten zu Fuß oder zu Pferd und ein Befahren – auch auf den Trampelpfaden – werde mit einem Bußgeld bestraft, so Rüter weiter.

Laut Nolden kontrollieren Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises stichprobenartig die Einhaltung der Regeln. Dabei hätten sie Mountainbike-Fahrer auch schon direkt angesprochen. Nolden zufolge reichen die Reaktionen von Verständnis bis Flucht.

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