Landgericht bestätigt Strafmaß Rheinbacherin wollte mit Internetbestellungen ihre Drogensucht finanzieren

Rheinbach/Bonn · Eine 33-Jährige aus Rheinbach wollte mit Internetbestellungen ihre Drogensucht finanzieren. Das ging aber schief. Vor dem Bonner Landgericht fand nun eine Berufungsverhandlung in der Sache statt.

Mehrfach hat eine 33-Jährige aus Rheinbach Waren auf den Namen einer 87-jährigen Nachbarin bestellt, um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Symbolbild: dpa

Mehrfach hat eine 33-Jährige aus Rheinbach Waren auf den Namen einer 87-jährigen Nachbarin bestellt, um diese dann gewinnbringend weiterzuverkaufen. Symbolbild: dpa

In der Einschätzung, dass ein Urteil des Amtsgerichts Rheinbach vom 7. Juni 2022 nicht korrekt sei, stimmten Gericht und Verteidigung überein. Allerdings zogen sie zunächst unterschiedliche Schlüsse daraus: Während der Anwalt für seine Mandantin aus Rheinbach eine kürzere Bewährungsstrafe wollte, bemängelte der Richter der Berufungskammer am Bonner Landgericht handwerkliche Fehler in der erstinstanzlichen Entscheidung.

Insbesondere wies der Richter darauf hin, dass eine mögliche Unterbringung der damals drogensüchtigen Angeklagten in einer Entziehungsmaßnahme nicht geprüft worden war. Da aber nach Überzeugung des Gerichts ein Gutachter eingeschaltet werden müsste, um nun auf der sicheren Seite zu sein, zog die Verteidigung ihren Berufungsantrag wieder zurück. Damit ist die vom Rheinbacher Amtsgericht verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten rechtskräftig.

Erste Verurteilung erfolgte schon 2021

Wie eine Drogensüchtige wirkte die junge Frau auf der Anklagebank nicht. Er habe ihren Bewährungsbericht gelesen und der sehe sehr gut aus, sagte der Richter. Offenbar konnte die Frau ihre Süchte dank einer Therapie in den Griff bekommen. Zuvor hatte die 33-Jährige aber über einen längeren Zeitraum versucht, ihre Drogen- und Spielsucht mit Diebstahl, Hehlerei und Computerbetrug zu finanzieren. Zwischen Oktober und Dezember 2020 hatte sie Gegenstände im Wert eines niedrigen vierstelligen Betrages über das Internet verkauft.

Es handelte sich bei den Dingen, darunter eine Dunstabzugshaube, eine Einbauspüle oder eine Golfausrüstung, allerdings um Diebesgut, das sie über dunkle Kanäle bezogen hatte. Dafür hatte das Amtsgericht Euskirchen die Frau im Jahr 2021 wegen Diebstahls und gewerbsmäßiger Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Zu einer erneuten Verurteilung durch das Amtsgericht Rheinbach war es gekommen, weil die Angeklagte in sechs Fällen Waren auf den Namen einer 87-jährigen Nachbarin bestellt hatte. Auch hier war die Bandbreite der Produkte erheblich und reichte von Bekleidung bis hin zu einer Handkreissäge samt Ausrüstung. Der Plan, die Bestellungen bei deren Eintreffen abzufangen, ging aber nur vier Mal auf. In den beiden übrigen Fällen gelangten die Bestellungen zu der Seniorin, deren Tochter die nicht bestellten Waren zurückschickte.

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