Polizeieinsatz in Bornheim Schüsse schreckten Anwohner auf

Bonn · In Bornheim-Brenig fielen in der Nacht zu Freitag mehrere Schüsse. Anwohner wurden gegen 3 Uhr von den Knallgeräuschen aufgeschreckt und alarmierten die Polizei. Die eintreffenden Beamten konnten die Schützen noch vor Ort auffinden.

Laut Bericht der Polizei hörten auch die Beamten, die nach dem Anruf der Anwohner vor Ort eintrafen, einen weiteren Schuss. Kurz danach kamen den Polizisten auf der Vennstraße aus Richtung der Geräusche zwei Männer entgegen.

Bei einer Kontrolle fanden sie im Hosenbund eines30-Jährigen eine Schreckschusspistole, die nach Eindruck der Beamten kurz zuvorverwendet worden war. Der Mann räumte ein, mit der Waffe ein paar Schüsse abgefeuert zu haben. Einen erforderlichen "Kleinen Waffenschein" konnte erallerdings nicht vorweisen.

Die Polizisten beschlagnahmten die Waffe des Mannes. Beide Personen wurden allerdings vor Ort wieder entlassen. Wie die Polizei berichtet, erwartet den 30-jährigenMann nun ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Außerdem prüfe man, ob gegenihn ein Waffenbesitzverbot ausgesprochen werden kann.

Information der Polizei:

Das Dezernat für Rechtsangelegenheiten und Waffenrecht der PolizeiBonn weist daraufhin: Für den Erwerb undBesitz von Gas-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die dasPrüfzeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt aufweisen (dieBuchstaben "PTB" sowie eine Prüfnummer in einem Kreis),müssen Sie nach dem Waffengesetz über 18 Jahre alt sein. Zum Führen dieserWaffen in der Öffentlichkeit, also außerhalb der eigenen Wohn- oderGeschäftsräume bzw. des eigenen Hausrechtsbereiches, ist der so genannte"Kleine Waffenschein" erforderlich.

Wer eine solche Waffeführt, ohne über den "Kleinen Waffenschein" zu verfügen, machtsich strafbar!

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