Jogginghosen-Streit in Wermelskirchen Welche Kleiderregeln an den Schulen in der Region gelten

Region · In der Jogginghose in die Schule? Über diese Frage, konkret über ein Jogginghosen-Verbot an einer Schule in Wermelskirchen, wird landesweit diskutiert. Doch wie halten es Schulen in der Region mit Kleidungsgeboten oder gar Kleidungsverboten?

 Am Kunstkolleg Hennef tragen die Schülerinnen und Schüler Schulkleidung.

Am Kunstkolleg Hennef tragen die Schülerinnen und Schüler Schulkleidung.

Foto: Kunstkolleg Hennef

Was die Schüler tragen, hat im Schulalltag der Heinrich-Böll-Gesamtschule in Bornheim keine Relevanz. Die Kleiderordnung, die es einmal gab, hat die Einrichtung vor zwei Jahren abgeschafft, sagt Schulleiter Klaus Hannak. „Die Frage der individuell gewählten Kleidung ist in erster Linie eine ästhetische“, erklärt er. Eine ästhetische Einschätzung durch Erwachsene solle nicht Grundlage einer allgemeingültigen Regelung für Schülerinnen und Schüler sein. Ziehen Jugendliche etwa eine Jogginghose an, ist das für ihn kein Ausdruck mangelnden Respekts gegenüber der Institution Schule oder dem Personal. Es sei lediglich Selbstausdruck der Jugendlichen. Die Schule lege mehr Wert auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht als auf vermutete gesellschaftliche Normen. Hannak betont aber, dass es wichtig sei zu vermitteln, dass etwa später im Berufsleben andere Ansprüche an die Kleidung gelten könnten. „Wenn uns das nicht gelingt, dann haben wir etwas falsch gemacht“, sagt er. Er glaubt, dass Jugendliche durchaus verstehen, wann welche Kleidung angemessen ist.