Spargel-Ritter-Prozess Gericht unterbreitet Vergleichsangebot für rumänische Erntehelfer

Bornheim/Bonn · Der Prozess zur Lohnforderung eines rumänischen Saisonarbeiters des unter Insolvenzverwaltung stehenden Betriebs Spargel Ritter hat begonnen. Über das Ergebnis des ersten Gütetermins vor dem Bonner Arbeitsgericht müssen die Parteien nun beraten.

 Ende Mai protestierten Erntehelfer mit Unterstützung der Freien ArbeiterInnen Union gegen die Bedingungen bei Spargel Ritter.

Ende Mai protestierten Erntehelfer mit Unterstützung der Freien ArbeiterInnen Union gegen die Bedingungen bei Spargel Ritter.

Foto: dpa/Thomas Banneyer

Vor dem Bonner Arbeitsgericht haben die Verhandlungen über  Lohnnachforderungen von rumänischen Erntehelfern gegen den unter Insolvenzverwaltung stehenden Bornheimer Betrieb Spargel Ritter begonnen.

Am Freitag gab es einen ersten Gütetermin mit dem Bonner Rechtsanwalt Harald Klinke, der zusammen mit Anwalt Stefan Hübner Erntehelfer vertritt, sowie einem Vertreter der mit der Insolvenzverwaltung betrauten Rechtsanwaltskanzlei Schulte-Beckhausen und Bühs. Dieser Termin, bei dem es um die Forderungen eines Mandanten ging, könnte womöglich eine Blaupause für weitere Verfahren sein.

Zehn Euro Stundenlohn soll zugrunde gelegt werden

Wie Klinke dem General-Anzeiger sagte, habe der Richter folgenden Vergleichsvorschlag unterbreitet: Für die rumänischen Erntehelfer solle ein Stundenlohn von zehn Euro zugrunde gelegt werden. Dazu solle ein Betrag für den Zeitraum zwischen Einstellung der Ernte und dem eigentlichen Ende der Arbeitsverträge kommen, ein sogenannter Annahmeverzugslohn.

So wird der Lohn bezeichnet, den Arbeitnehmer erhalten, wenn sie ihre Arbeitskraft einem Arbeitgeber anbieten, dieser sie aber nicht annimmt. Von dem  individuell berechneten Betrag würde laut Klinke bereits ausgezahltes Geld abgezogen.

Er müsse nun mit seinem Mandanten Rücksprache zu dem Vorschlag halten, sagte Klinke. Sämtliche rumänischen Erntehelfer, die er und Hübner vertreten, befinden sich nicht mehr in der Region. Sollte dies im Zuge der Verfahren erforderlich sein, kämen sie aber zurück. Er könne sich in der Tat vorstellen, dass der Termin vom Freitag eine Schablone für weitere beim Arbeitsgericht anhängige Klagen von Erntehelfern sein könnte. Das müsse sich aber zeigen. Rund 40 Klagen habe man bislang beim Arbeitsgericht eingereicht. Bei einer Pressekonferenz Ende Mai hatte die Zahl von 180 eventuellen Verfahren im Raum gestanden (der General-Anzeiger berichtete). In den nächsten Wochen finden weitere Gütetermine am Arbeitsgericht statt.

Insolvenzverwalter will Vorschlag prüfen

Insolvenzverwalter Andreas Schulte-Beckhausen war am Freitag nicht beim Gütetermin. Nach Rücksprache mit seinem dortigen Vertreter nannte er den Vorschlag des Richters gegenüber dem General-Anzeiger eine „pragmatische Lösung“, die man prüfen wolle. „Wir sind an einer sachdienlichen Lösung interessiert“, sagte Schulte-Beckhausen.

Bereits Anfang Juli hatte sich das Arbeitsgericht mit der Klage einer deutschen Saisonarbeiterin befasst. Sie fordert vom Insolvenzverwalter ausstehenden Lohn in Höhe von 1700 Euro. Angeboten wurde ihr die Hälfte. Die Richterin hatte wiederum 1360 Euro für einen Vergleich vorgeschlagen. Sie hatte damals auch erklärt, dass eine Whatsapp-Nachricht über das Ende der Ernte keine rechtmäßige Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei.

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