Abrutschgefährdetes Rheinufer Stadt Bornheim beteiligt sich an Kosten für Rheinufer

Bornheim. · Das Rheinufer in Widdig und Uedorf ist seit rund zehn Jahren nicht mehr standfest. Damit der Streit von Bund und Land um die Kosten vorangeht, hat die Stadt Bornheim sich bereiterklärt, einen Teil davon zu tragen.

 Am Leimpfad am Rheinufer in Widdig besteht seit vielen Jahren die Gefahr, dass der Hang abrutschen könnte.

Am Leimpfad am Rheinufer in Widdig besteht seit vielen Jahren die Gefahr, dass der Hang abrutschen könnte.

Foto: Axel Vogel

Es ist die „Unendliche Geschichte“ vom Rheinufer: Seit mehr als zehn Jahren ist der Hang in Widdig und Uedorf abrutschgefährdet. Um die Kosten einer provisorischen Befestigung aus dem Jahr 2010/11 – und damit auch um die Kosten für die endgültige Sanierung – streiten seitdem Land und Bund. Um die verhärteten Fronten zu lösen, will die Stadt Bornheim sich an den Kosten beteiligen. Einen entsprechenden Beschluss fasste der Rat in seiner jüngsten Sitzung.

Worum geht es? Der Hang am Rheinufer ist auf einer Länge von zwei Kilometern nicht mehr standfest. Dort stehen etwa 70 Häuser. 2010/11 wurden tonnenschwere Steine in die Böschung gekippt, um den Hang provisorisch zu sichern. Vor den Arbeiten war vereinbart worden, dass sich Land und Bund die Kosten zunächst teilen und dann gerichtlich klären lassen, wer letztlich zuständig ist. 2014 stellte ein Gutachter erneut fest, dass das Ufer abrutschgefährdet ist.

Warum ist eine Kostenbeteiligung der Stadt nötig? Bei einem gemeinsamen Treffen von Stadt, Land und Bund im April 2019 forderten Bund und Land der Stadt zufolge einen „letter of intent“. Darin sollte Bornheim versichern, sich an der Sanierung und ihren Kosten zu beteiligen. Im Juli 2019 schickte die Verwaltung dem Landesumweltministerium ein Schreiben, in dem sie diese Zusage machte – unabhängig von der Frage, wer an den Schäden Schuld hat und für ihre Beseitigung verantwortlich ist.

Eine Antwort aus Düsseldorf ließ zehn Monate auf sich warten. Im vergangenen Mai teilte das aus dem Umweltministerium mit, der Bund sei bereit, sich an den Kosten zu beteiligen, wenn die Stadt das ebenfalls wäre. Das Ministerium bat um einen entsprechenden Ratsbeschluss – und den fassten die Politiker vor zwei Wochen.

Was sagt die Stadt? Bis das Land sich bereiterklärt habe, an einer gemeinsamen Projektgruppe teilzunehmen, habe es gedauert, berichtete der Beigeordnete Manfred Schier im Rat. Doch nun seien Bund und Land dazu bereit, sich erneut an einen Tisch zu setzen. „Das ist eine gute Grundlage, um in die konkrete Zusammenarbeit einzutreten“, sagte Schier. Es sei aber kein Freibrief für die Finanzierung. Die Gruppe soll nun, da der Beschluss gefasst ist, gegründet werden. Wie die Kosten und die Zuständigkeiten verteilt werden, soll die Projektgruppe vereinbaren.

Was sagen die Anwohner? Bei der Interessengemeinschaft „Rheinufer Bornheim“ herrschte Unmut über ein Schreiben des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster vom Juni. Darin ging es um einen Brief der Stadt Bornheim, in dem diese ein Ende des laufenden Güterichterverfahrens zwischen Land und Bund angeregt hatte. Zum Hintergrund: 2015 hatte das Verwaltungsgericht Köln geurteilt, dass der Bund die Kosten für die provisorische Befestigung des Ufers tragen muss. Dagegen legte der Bund Berufung am OVG ein. Um Bewegung in die Sache zu bringen und eine außergerichtliche Lösung zu finden, schlug das OVG im Jahr 2017 eine Mediation in Form eines Güterichterverfahrens vor. Solange dieses läuft, ruht das Berufungsverfahren. Die Stadt ist laut Schier als Beigeladene an den Verfahren beteiligt.

Wie erklärt die Stadt ihr Schreiben? Auf Wunsch von Ralf Stark, Vertreter der Interessengemeinschaft, lud die Stadt ihn und einen weiteren Vertreter kürzlich zum Informationsgespräch ein. Wie dieses verlief, wollte Schier nicht näher kommentieren. Dem GA gegenüber erklärte er das Schreiben so: „Die Stadt Bornheim hat ein Interesse, dass das Güterichterfahren und das Berufungsverfahren zu Ende geführt werden, um eine dauerhafte Lösung für das Rheinufer zu finden.“ Die Stadt habe seit einem Jahr nichts Neues mehr vom Güterichterverfahren gehört. Wenn das Verfahren nicht vorankomme, solle es lieber beendet werden, damit das Berufungsverfahren weiterlaufen könne.

Die Zusage der Stadt, sich an den Kosten zu beteiligen, sei ein wichtiger Schritt, um gemeinsam weiterzukommen. Laut Schier sei es nicht unüblich, dass die Stadt sich an Maßnahmen beteiligt, die von übergeordneter Bedeutung sind. Über den Anteil, den Bornheim zu tragen hat, wolle er zu diesem Zeitpunkt nicht spekulieren. Er gehe aber nicht davon aus, dass die Stadt den Hauptteil der Kosten übernehmen müsse.

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