Kommunalwahl 2020 Stadt Bornheim muss Wahlbezirke ändern

Bornheim · Das NRW-Verfassungsgericht schreibt für die Kommunalwahl im September eine neue Berechnung der Wahlkreise vor. In der Stadt Bornheim ist eine Umorganisation vor allem in Sechtem notwendig.

 Vor den Wahlen im September muss sich in Bornheim etwas ändern.

Vor den Wahlen im September muss sich in Bornheim etwas ändern.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Die Stadt Bornheim muss für die Kommunalwahl am 13. September einige Wahlbezirke ändern. Das teilte die Verwaltung jetzt mit. Hintergrund ist ein Urteil des NRW-Verfassungsgerichts vom 20. Dezember des vergangenen Jahres (der GA berichtete). Die Richter hatten entschieden, dass die Abweichung bei den Einwohnerzahlen in Wahlbezirken nur 15 Prozent mehr oder weniger als der Durchschnitt aller Wahlbezirke betragen darf. Zuvor hatte der Grenzwert 25 Prozent betragen. Berechnungsgrundlage ist die Anzahl deutscher Staatsangehöriger sowie der Menschen aus anderen EU-Ländern im Wahlbezirk.

Vor einer Wahl kommen in den Städten und Gemeinden Wahlausschüsse bestehend aus Vertretern der Ratsfraktionen zusammen, um die Einteilung der Wahlbezirke zu beschließen. In Bornheim hatte der Wahlausschuss im November getagt, also vor der Gerichtsentscheidung. Die getroffene Einteilung orientierte sich im Großen und Ganzen an der Aufteilung zur Kommunalwahl 2014. Bei der Einwohnerzahl Bornheims von 46 588 Deutschen und anderen EU-Staatsangehörigen zum Stichtag 30. April 2019 ergibt sich laut Stadt eine durchschnittliche Größe von 2118 Einwohnern pro Wahlbezirk. Nach dem Gerichtsurteil ist nun eine Abweichung von 318 Einwohnern (15 Prozent) grundsätzlich zulässig.

Diese wird laut Stadt aber in fünf Wahlbezirken überschritten: Bornheim/Roisdorf (+ 16,95 Prozent), Sechtem I (+ 23,04 Prozent), Hersel I (- 16,6 Prozent), Hersel II
(- 16,74 Prozent) und Uedorf/Hersel (- 18,99 Prozent). Im Gespräch mit dem General-Anzeiger sagte Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler, dass am Rhein sowie im Bereich Bornheim/Roisdorf wohl nur kleinere Korrekturen nötig seien.

Schwieriger sei es in Sechtem. „Sechtem hat zwei große Wahlbezirke“, so Henseler. Drei Wahlbezirke im Ort wären indes zu klein, sodass nun Teile Sechtems zu einem Wahlbezirk in einem anderen Ort müssten – laut Henseler wohl Merten. Der Wahlausschuss wird nun am Donnerstag, 6. Februar (18 Uhr, Raum 904 im Rathaus), erneut tagen. In Alfter kommt der Wahlausschuss am Donnerstag, 16. Januar (18 Uhr, Rathaus, Sitzungsraum im Untergeschoss) zusammen.

In der Sitzungsunterlage weist die Gemeindeverwaltung bereits auf die neue 15-Prozent-Regel hin. Laut Verwaltung kann die Einteilung zur letzten Kommunalwahl nicht komplett übernommen werden. Änderungen soll es in Oedekoven geben, da aufgrund von Wohnungsneubau dort die Höchstgrenze bis zum Wahltag vermutlich überschritten wird. Daher sollen Teile der Straße Wegscheid vom Wahlbezirk 080 in Nummer 100 wechseln.

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