Streit um Statik Stadt legt Baustelle in Rösberg still

Bornheim-Rösberg · Der Rösberger Waldemar Rehl ärgert sich über das Vorgehen der Bornheimer Stadtverwaltung, die seine Baustelle stillgelegt hat. Die Kommune verweist auf notwendige Unterlagen zur Statik, die fehlen.

 Wartet darauf, dass er weiterbauen kann: Waldemar Rehl auf seinem Grundstück in Rösberg.

Wartet darauf, dass er weiterbauen kann: Waldemar Rehl auf seinem Grundstück in Rösberg.

Foto: Christoph Meurer

Wer ein Haus bauen will, braucht nicht selten viel Geduld, starke Nerven und eine ordentliche Portion Gelassenheit. Waldemar Rehl kann von alldem eigentlich nicht genug haben. Denn sein Bauvorhaben an der Altenberger Gasse in Rösberg hat sich zu einer schier unendlichen Geschichte entwickelt.

Wann Rehl und seine Familie ihr neues Eigenheim beziehen können, steht noch in den Sternen. Dabei hatte alles ganz normal begonnen: Über ein Bieterverfahren bekam Rehl ein Hanggrundstück in Rösberg. Dort soll das neue Haus für die Familie entstehen, die zurzeit noch in Merten wohnt. Wie Rehl berichtet, stellte sich dann heraus, dass die Stadtverwaltung den Besitzer des höher liegenden Nachbargrundstücks, auf dem ein Mehrfamilienhaus steht, verpflichtet hat, eine Böschung fachgerecht abzufangen. „Im November 2014 hat dann der Aushub für den Bau einer Mauer begonnen“, sagt Rehl.

Von einem fachgerechten Bau könne allerdings keine Rede sein, findet Rehl: „Der Aushub für das Fundament war nicht tief genug.“ Das habe er auch der Stadt gemeldet, die wiederum den Eigentümer des Nachbargrundstücks angewiesen habe, ordentlich zu bauen. „Das steht auch im Kaufvertrag, den ich unterschrieben habe“, so Rehl weiter.

Im Mai 2015 sei die Mauer fertiggestellt worden. Ende Juni hatte Rehl seine Baugenehmigung vorliegen. „Am 10. August haben wir dann begonnen, mit einem Bagger die Baugrube auszuheben“, so Rehl. „Im Prinzip war alles in Ordnung.“

Als er am nächsten Tag aber zur Baustelle gekommen sei, habe er gesehen, dass Erde vom Nachbargrundstück unter dem Fundament der Mauer in seine Baugrube gerieselt war. Doch nicht nur das. „Teile der Mauer neigten sich in Richtung meines Grundstücks“, führt Rehl weiter aus. Das habe er direkt der Stadt gemeldet. Ebenso, dass der Nachbar aus seiner Sicht ein schlechtes Fundament errichtet habe. Zudem habe er seine Baustelle gestoppt und die Böschung provisorisch gestützt, sagt Rehl weiter. Allerdings ohne Erfolg.

Und das wurde für Rehl dann zu einem noch größeren Problem. Im September habe die Stadt seine Baustelle stillgelegt. „Weil die Statik der Baugrube nicht stimmen soll“, sagt er. Obgleich er Daten im Oktober nachgereicht habe, dürfe er bislang trotzdem nicht weiterbauen. Wie er erläutert, wolle die Stadt auf einmal eine andere Statik haben: „Und die Sperre könnte nicht aufgehoben werden, solange die Mauer da ist.“

Rehl ist sauer. Sämtliche Gespräche mit dem zuständigen städtischen Amt und sogar mit Bürgermeister Wolfgang Henseler hätten zu nichts geführt. Die ganzen Verzögerungen hätten zudem bereits enorme Kosten verursacht. Und ein Ende ist nicht Sicht. „Eigentlich wollten wir spätestens im Sommer 2016 einziehen“, sagt er.

Auf Anfrage des General-Anzeigers bestätigt der Eigentümer des Nachbargrundstücks, dass er die Mauer habe errichten müssen, um die Böschung abzufangen. Zugleich weist der nicht in Bornheim lebende Mann, der ungenannt bleiben möchte, die Kritik an dem Bauwerk zurück. Die Mauer sei in Ordnung. Aus seiner Sicht bestehe ein Problem mit der Baugrube, die Rehl zu tief gegraben habe. Außerdem habe er zu nah an seine Mauer herangebaggert, so dass diese möglicherweise umkippen könne.

Wie Bornheims Bürgermeister Wolfgang Henseler wiederum auf Anfrage sagt, hat die Stadt in ihrer Funktion als Bauaufsicht die Baustelle von Rehl stillgelegt. „Wir werden die Baustelle freigeben, wenn wir die von uns geforderte statische Zeichnung von einem anerkannten Statiker erhalten und diese geprüft haben“, so Henseler. Bei jedem Bauvorhaben müsse die Statik der Baugrube sicher sein, betont er.

Davon unabhängig sei die Frage, wie es sich mit der Mauer des Nachbarn verhalte, so Henseler weiter. Allerdings sei die Stadtverwaltung der Ansicht, dass zumindest Teile der Mauer nicht in Ordnung seien. Insoweit teile man die Meinung Rehls. Laut Henseler hat die Stadt gegen den Bauherren der Mauer eine Ordnungsverfügung erlassen. Dieser habe allerdings dagegen Beschwerde eingelegt, so dass nun ein Gericht darüber entscheiden werde.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort