Gebühren sollen fließen Stadtbetrieb Bornheim führt routinemäßigen Mahnlauf ein

Bornheim · Die Schonfrist für säumige Zahler ist vorbei: Im Juli wurde beim Stadtbetrieb Bornheim damit begonnen, ein Konzept zur Einführung eines regelmäßigen, monatlichen Mahnlaufs zu erstellen, das nun routinemäßig abgewickelt werden soll.

Rund 1,3 Millionen Euro nicht gezahlter Gebühren für Wasser und Abwasser waren Kunden des Stadtbetriebs Bornheim zum Stichtag 30. Juni 2017 schuldig. Zu befürchten hatten die über Tausend säumigen Verbraucher bislang allerdings wenig – denn ein automatisches Mahnsystem gab es nicht. Lediglich bei „ausgewählten Großabnehmern“ waren bisher manuelle Mahnungen erfolgt.

Dies soll sich nun ändern: Im Juli wurde damit begonnen, ein Konzept zur Einführung eines regelmäßigen, monatlichen Mahnlaufs zu erstellen, das nun routinemäßig abgewickelt werden soll.

Zunächst steht allerdings das Eintreiben der offenen Forderungen auf dem Programm, die sich zum 30. Juni aus rund 400.000 Euro für die Wasserversorgung und 900.000 Euro für das Abwasser zusammensetzten. Wie aus einer Mitteilung im Betriebsausschuss am Dienstag hervorging, wurden zunächst die 265 Kunden mit den höchsten offenen Forderungen angemahnt, die sich – Stand 15. September – auf insgesamt eine Million Euro beliefen. Bezahlt wurden davon bis zu diesem Datum 140.000 Euro. Für mehr als 191.000 Euro wurde Ratenzahlungen vereinbart.

Zweite Mahnung

Im nächsten Schritt wird an Kunden, die nicht auf die erste Mahnung reagiert haben, eine zweite Mahnung verbunden mit der Androhung von Vollstreckungsmaßnahmen sowie der Absperrung der Wasserversorgung versandt. Parallel dazu sollen bis zum Jahresende 2017 die 865 Kunden angemahnt werden, die bisher nicht im ersten Schritt gemahnt wurden. Diese maschinellen Mahnungen sollen in drei Mahnläufe gestaffelt werden. Die Forderungshöhe beträgt insgesamt etwa 300.000 Euro.

„Es war uns wichtig zu erfahren, ob mit Verlusten zu rechnen ist“, erläuterte Arnd Kuhn die Große Anfrage, die die Grünen zur Bilanz des Wasserwerks gestellt hatten und die in der Ausschusssitzung gemeinsam mit der Mitteilung zum Forderungsmanagement besprochen wurde. Unter anderem wollten die Grünen wissen, ob Forderungen aufgrund ausstehender Mahnung verjähren könnten – was verneint wurde. Die Verjährungsfrist betrage fünf Jahre. Da in den Jahren 2013 bis 2015 je ein genereller Mahnlauf erfolgt sei und 2016 einzelne Kunden mit den höchsten offenen Forderungen gemahnt wurden, sei die Berechnung der Verjährungsfrist auf diese Daten zu beziehen.

Bald Säumniszuschlag

Ob der Stadtbetrieb einen Säumniszuschlag berechne, fragte Konrad Velten (CDU). Auch dies verneinte der Vorstand des Stadtbetriebs, Ulrich Rehbann. Er ergänzte jedoch: „In Zukunft wird ein Säumniszuschlag ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit berechnet.“ Der Stadtbetrieb hatte die Wasserver- und Abwasserentsorgung der Stadt Ende 2013 übernommen. Zuvor war die damalige Regionalgas Euskirchen, heute E-Regio, zuständig.

Wie Rehbann im Betriebsausschuss im Zusammenhang mit der Umstellung des Bornheimer Trinkwassers mündlich mitteilte, wurden am Dienstag die ersten Wasserproben vom Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasserforschung (IWW) gezogen. Sechs weitere Proben sollen folgen, während das Mischungsverhältnis in der 43. und 44. Kalenderwoche zunächst auf 35 Prozent und anschließend auf 40 Prozent Wasser aus dem Wahnbachtalsperrenverband erhöht werden soll.

Nach dem gescheiterten Bürgerentscheid zum Wechsel des Wasserversorgers hatte die Politik einen Kompromiss erarbeitet: Die bisherige Mischung aus 75 Prozent Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) und 25 Prozent vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) soll bis Ende 2017 auf 60 Prozent WBV- und 40 Prozent WTV-Wasser umgestellt werden. Die oben genannten Maßnahmen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der beschlossene Kompromiss nicht beanstandet werden muss. Dies könnte der Fall sein, wenn die Mehrkosten, die durch die Umstellung der Wasserversorgung entstehen, von der Bezirksregierung Köln mit Blick auf die Haushaltssituation der Stadt als unnötig angesehen würden.

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